Dresden, 13. Mai 2008
„Meister-Bafög“: Berufsbegleitende
Qualifizierung besser fördern
Sächsischer Handwerkstag: Demografischer Wandel bringt
höheren Qualifizierungsbedarf bei älteren Arbeitnehmern
Mit Blick auf die von der Bundesregierung ab 2009 in Aussicht gestellte Aufwertung und Ausweitung der Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung („Meister-Bafög“) setzt das Handwerk vor allem auf mehr Anreize für berufsbegleitende Qualifizierungen von Arbeitnehmern. „Wegen der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung erwarten wir einen höheren Fortbildungsbedarf älterer Arbeitnehmer im Arbeitsprozess“, wie der Präsident des Sächsischen Handwerkstages, Joachim Dirschka, am Dienstag in Dresden erklärte.
Aus Handwerkssicht besonders zu begrüßen ist daher, dass künftig pro Person „eine“ und nicht mehr nur die „erste“ Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt werden soll. „Denn bisher ist es Antragstellern nur schwer zu vermitteln, dass sie als nicht förderfähig gelten, wenn sie sich früher bereits auf eigene Kosten qualifiziert haben“, so Dirschka. Als weitere Punkte, die das „Meister-Bafög“ attraktiver machen dürften, wertet das Handwerk die Einbeziehung praktischer Projektarbeiten als Prüfungsleistung sowie die Verlängerung der Höchstdauer von Fördermaßnahmen. Darüber hinaus sollten künftig auch Teilzeitlehrgänge angemessen bezuschusst werden, wenn diese auf einen hochwertigen Abschluss hinauslaufen.
Das seit 1996 geltende Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung („Meister-Bafög“) wurde erstmals 2002 novelliert. Finanziell unterstützt werden sollen damit bislang Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss z.B. als Meister, Techniker, Fachkaufmann/-frau oder Betriebswirt vorbereiten.
Allein im Sachsen-Handwerk wurden zwischen 2002 und 2007 rund 22.000 Bewilligungsbescheide fürs „Meister-Bafög“ erteilt. Die Summe der Darlehen belief sich in diesem Zeitraum auf zirka 30 Millionen Euro, die der nicht rückzahlbaren Zuschüsse auf annähernd 15 Millionen Euro. In Anspruch genommen haben die Mittel vor allem Angehörige der Berufsgruppen Elektrotechnik, Kfz-Technik, Friseur, Maler/Lackierer, Tischler und Maurer.
Auch wenn der Meisterbrief seit 2004 gesetzlich nur noch in 41 Handwerksberufen Voraussetzung für die selbstständige Gewerbeausübung ist, gibt es das „Meister-Bafög“ nach wie vor auch für Fortbildungen in den 53 übrigen, nunmehr zulassungsfreien Handwerksberufen mit möglicher Meisterqualifikation. Bis Ende 2007 kamen in Sachsen seit der deutsch-deutschen Wiedervereinigung mehr als 29.000 junge Handwerkerinnen und Handwerker zu Meisterehren.
Als größte Landeshandwerksorganisation im Osten Deutschlands vertritt der Sächsische Handwerkstag derzeit mehr als 58.000 Unternehmen mit insgesamt mehr als 330.000 Beschäftigten.
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