Dresden, 2. Juni 2008
Gegen Benachteiligung Sachsens beim Gesundheitsfonds
Sächsischer
Handwerkstag unterstützt Landesregierung bei Prüfung einer
Normenkontrollklage
Aufgrund drohender massiver Benachteiligung sächsischer Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch den Gesundheitsfonds ab 2009 unterstützt der Sächsische Handwerkstag den Vorstoß von Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU), die Erfolgsaussichten einer möglichen Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht zu prüfen. „Wir halten diesen Weg für geboten, zumal das sächsische Handwerk bereits von Anfang an davor gewarnt hat, gut wirtschaftende Krankenkassen und deren Versicherte zu eindeutig Benachteiligten der Reform zu machen“, wie Handwerkstag-Präsident Joachim Dirschka am Montag in Dresden erklärte. „Krankenkassen, die gut gewirtschaftet haben, werden nun bestraft.“
Nach den derzeitigen Regelungen besteht die Gefahr, dass gerade Krankenkassen mit relativ niedrigen Beitragssätzen – wie etwa die IKK Sachsen oder die AOK Sachsen – erhebliche Transfermittel in den Gesundheitsfonds leisten müssen. Die Folge davon sind Beitragserhöhungen und Mehrbelastungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber jener Kassen, die bisher kostengünstig gewirkt haben.
Benachteiligt sieht sich Sachsen vor allem durch eine von Bayern im Gesetz durchgeboxte Konvergenzklausel. Mit dieser Klausel verhindern Länder wie Bayern und Baden-Württemberg, in denen die Beitragseinnahmen der Krankenkassen besonders hoch sind, dass künftig zu viel Geld über den Gesundheitsfonds in ärmere Länder fließt. Zur Folge hat dies nun, dass dafür Krankenkassen mit besonders geringen Beitragssätzen – wie etwa die IKK Sachsen – Geld an Kassen mit hohen Beitragssätzen zahlen müssen. Weil andere Länder weniger effiziente und wirtschaftliche Strukturen haben, werden sie durch die Konvergenzregel nicht so stark belastet wie Sachsen.
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