Dresden, 3. Juli 2008
Für mittelstandsfreundliche Regeln bei
öffentlichen Aufträgen
Appell des Sächsischen Handwerkstages an Ministerpräsident Tillich:
Sachsen muss im Bundesrat Farbe bekennen
Für die Unterstützung des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs zur Modernisierung von Regeln der öffentlichen Auftragsvergabe hat sich mit Nachdruck der Sächsische Handwerkstag ausgesprochen. Über eine entsprechende Neufassung des Paragraphen 97 Absatz 3 zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird sich am (morgigen) Freitag in Berlin nun auch der Bundesrat verständigen.
„Von Bedeutung am Regierungsentwurf ist für uns vor allem, dass der Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe deutlich gestärkt und damit auch kleinen und mittleren Unternehmern als Bietern bei öffentlichen Aufträgen eine faire Chance gegeben werden soll“, wie Präsident Joachim Dirschka am Donnerstag in Dresden erklärte. In einem Schreiben an Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) hat der Handwerkstag diesbezüglich ausdrücklich um Unterstützung durch die Länderkammer geworben.
Hintergrund dieses dringlichen Appells an die Landespolitik sind bekannt gewordene Bestrebungen einzelner Bundesrat-Ausschussmitglieder, dem Regierungsentwurf einen völlig anderen Akzent zu geben. Erreicht werden soll damit offenbar, die zusammenfassende Groß- und Generalunternehmervergabe zum Regelfall zu erklären, einer mittelstandsgerechten Fach- und Teillosvergabepraxis aber nur einen untergeordneten Stellenwert einzuräumen. Für Handwerk und Mittelstand ist ein solcher Grundsatz unverständlich und unakzeptabel.
Aus Handwerkssicht liefe ein solcher Ansatz – auch im Interesse eines fairen Wettbewerbs für alle in Frage kommenden Bieter an öffentlichen Ausschreibungen – mittelstandspolitisch sämtlichen Intentionen zuwider. So sieht auch das seit einigen Jahren geltende Sächsische Vergabegesetz den Vorrang der Fach- und Teillosvergabe bei öffentlichen Aufträgen ausdrücklich vor.
Zudem stünde eine Großlosvergabe dem Ziel eines wirtschaftlichen Einkaufs der öffentlichen Hand entgegen. „Immerhin haben sowohl der Bundesrechnungshof als auch Landesrechnungshöfe nachgewiesen, dass die Fach- und Teillosvergabe für öffentliche Auftraggeber insgesamt deutlich preiswerter kommt als die Vergabe an Generalunternehmer“, argumentierte Dirschka weiter.
Als größte Landeshandwerksorganisation im Osten Deutschlands vertritt der Sächsische Handwerkstag aktuell mehr als 58.000 Unternehmen, in denen zirka 330.000 Menschen beschäftigt sind. Die anteilig stärksten Gruppen im sächsischen Handwerk bilden die Elektro- und Metallgewerbe sowie das Bau- und Ausbaugewerbe.
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