Dresden, 14. Juli 2009
Meister-Bafög im sächsischen Handwerk stark
gefragt
Gesetzesnovelle: Höhere Anreize für berufliche Fortbildung
und Existenzgründung seit Juli 2009 / Dadurch weiterer
Nachfrageschub erwartet
Die Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meister-Bafög) erfreut sich im sächsischen Handwerk einer ungebrochen starken Nachfrage. Laut Fördermittel-Statistik des Sächsischen Handwerkstages wurden seit dem 2002 erstmals novellierten „Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz“ bis Ende 2008 im Freistaat rund 25.000 Bewilligungsbescheide erteilt. Unter den Alt-Bedingungen des 1996 eingeführten Gesetzes waren es im Verlauf von sechs Jahren lediglich annähernd 12.000 Bescheide.
Die Summe bewilligter Meister-Bafög-Darlehen belief sich im Sachsen-Handwerk von 2002 bis Ende 2008 auf zirka 40 Millionen Euro, die der nicht rückzahlbaren Zuschüsse auf rund 18 Millionen Euro. In Anspruch genommen haben die Mittel vor allem Kfz-Techniker, Friseure, Installateure und Heizungsbauer sowie Elektrotechniker, zunehmend aber auch angehende Betriebswirte im Handwerk.
Auch wenn der Meisterbrief seit 2004 gesetzlich nur noch in 41 Gewerken Voraussetzung für die selbstständige Gewerbeausübung ist, gibt es das Meister-Bafög nach wie vor auch in den 53 nunmehr als zulassungsfrei geltenden Handwerksberufen mit möglichem Meisterabschluss. Beantragen können die Fördermittel Handwerker und andere Fachkräfte mit einer anerkannten abgeschlossenen Erstausbildung, die sich auf eine Fortbildung z.B. zum Meister, Techniker oder Betriebswirt vorbereiten. Eine Altersgrenze besteht nicht.
Einen noch stärkeren Run aufs Meister-Bafög erwarten die Bearbeitungsstellen in der Handwerksorganisation aufgrund der neuerlichen Aufwertung der Aufstiegsfortbildung zum 1. Juli 2009.
So besteht künftig auch ein Rechtsanspruch auf Förderung, wenn bereits eine selbstfinanzierte Fortbildung absolviert wurde. Bislang galt das nur für die erste Aufstiegsfortbildung. Neu ist zudem, dass bei erfolgreicher Fortbildungsprüfung ein Viertel des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen wird.
Finanziell noch stärker unterstützt werden durch die neuen Bestimmungen vor allem Familien: Der Kinderzuschlag beläuft sich auf 210 Euro (statt bisher 179) pro Monat und wird jetzt zur Hälfte bezuschusst. Zugleich gibt es nunmehr einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Kind je Monat als Zuschuss für Alleinerziehende.
Schließlich profitieren von der jüngsten Meister-Bafög-Neuregelung noch stärker auch Existenzgründer: Wer sich innerhalb von drei Jahren nach bestandener Prüfung selbstständig macht und einen Mitarbeiter oder Lehrling einstellt, wird mit einem Darlehenserlass von 33 Prozent belohnt. Der Erlass verdoppelt sich mit einem weiteren Beschäftigten. Bislang war erst ab zwei Neueinstellungen ein Darlehenserlass gewährt worden.
Anlaufstellen für das Meister-Bafög im sächsischen Handwerk sind die Handwerkskammer zu Leipzig (für die Bezirke Chemnitz und Leipzig) sowie die Handwerkskammer Dresden (für den Bezirk Dresden).
Bis Ende 2008 erwarben im Freistaat seit 1990 mehr als 30.000 Handwerkerinnen und Handwerker den Meistertitel. – Als größte Landeshandwerksorganisation im Osten Deutschlands vertritt der Sächsische Handwerkstag aktuell mehr als 58.000 Unternehmen mit insgesamt rund 300.000 Beschäftigten.
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