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Presseinformation

Dresden, 14. März 2011

Handwerkstag: Steuerbonus auf Handwerksleistungen erhalten!
Offizielles Schreiben an Sachsens Ministerpräsident Tillich: Forderung des Bundesrechnungshofs nicht nachvollziehbar

Mit Blick auf eine Initiative des Bundesrechnungshofs für eine mögliche Abkehr vom Steuerbonus auf Handwerksleistungen („Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a EStG“) hat der Sächsische Handwerkstag die Landesregierung aufgefordert, derartigen Bestrebungen auf Ebene des Bundesrates entgegenzuwirken. Aus Sicht des Handwerks wäre die Abschaffung dieses bewährten Instruments „in jedem Fall das falsche Signal und würde als Abwertung ehrlicher Arbeit dem Handwerk mehr als nur in finanzieller Hinsicht schaden“.

Wie aus einem jetzt von Handwerkstag-Präsident Roland Ermer unterzeichneten Schreiben an Sachsens Regierungschef Stanislaw Tillich (CDU) weiter hervorgeht, werde verkannt, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen bestimmter Handwerksleistungen einen „wichtigen Beitrag zur aktuell rückläufigen Tendenz der Schwarzarbeit“ leiste. Durch die Rückführung von Aufträgen aus dem Bereich der Schwarzarbeit in die legale Wirtschaft würden „in erheblichem Umfang“ zusätzliche Einnahmen nicht nur bei der Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Lohnsteuer, sondern auch in den Sozialversicherungssystemen erzielt.

Laut Berechnungen der Handwerksorganisation ergibt sich beim Steuerbonus ein Selbstfinanzierungseffekt von zirka 80 Prozent, wenn lediglich ein Drittel der bisher schwarz ausgeführten Arbeiten wieder legal erledigt werden. Allein aufgrund dieser Fakten erscheint dem Handwerkstag der Vorstoß des Bundesrechnungshofs als nicht nachvollziehbar.

Hintergrund:

Um steuerliche Anreize für die legale Auftragsvergabe zu setzen und Wachstum zu stimulieren, hat die Bundespolitik im Jahr 2006 den Steuerbonus auf Handwerksleistungen eingeführt. Seither können Ausgaben für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerermäßigend geltend gemacht werden.

Die ursprüngliche Grenze von maximal 600 Euro Steuerbonus (20 Prozent von 3.000 Euro) wurde von der Bundespolitik später verdoppelt, sodass seit Anfang 2009 bis zu 1.200 Euro (20 Prozent von 6.000 Euro) abzugsfähig sind.

Vorgesehen ist nunmehr, die Steuerbonus-Regelung bis Mitte 2011 zu evaluieren. Anfang Februar meldete der Bundesrechnungshof vorab Kritik an diesem Instrument an und monierte unter anderem vermeintlich „hohe Mitnahmeeffekte“, die zu einer unvertretbaren Minderung des Einkommensteueraufkommens führten.

Als größte Landeshandwerksorganisation im Osten Deutschlands vertritt der Sächsische Handwerkstag derzeit mehr als 59.000 Betriebe, in denen es schätzungsweise 420.000 Arbeitsplätze gibt.

Pressekontakt:
Sächsischer Handwerkstag
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Frank Wetzel,
0351/4640 510
0351/4640 511

www.handwerkstag-sachsen.de

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