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Presseinformation

Dresden, 10. Januar 2012

Handwerk gegen allgemeinen gesetzlichen Bildungsurlaub 
Sächsischer Handwerkstag: Weiterbildungsquote von Arbeitnehmern im Freistaat seit Jahren auch ohne Gesetzesrahmen beispielhaft gut 

Gegen Gesetzesinitiativen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD für einen Anspruch von Arbeitnehmern auf bezahlte Weiterbildung im Berufsalltag hat das sächsische Handwerk deutliche Bedenken angemeldet. „Wir hoffen, dass es in Sachsen auch künftig keine Mehrheiten für eine solche Freistellung mit Lohnfortzahlungspflicht der Arbeitgeber gibt“, wie Handwerkstag-Präsident Roland Ermer mit Blick auf eine entsprechende Sachverständigen-Anhörung im Sächsischen Landtag am Dienstag in Dresden erklärte.

Prinzipiell fraglich ist aus Sicht des Handwerks, ob es in Sachsen angesichts einer beruflichen Weiterbildungsquote von 30 Prozent (Ostdeutschland: 29; Westdeutschland: 25 Prozent) überhaupt eines gesetzlichen Rahmens bedarf. Dies nicht zuletzt deshalb, weil sich gerade auch kleine und mittlere Unternehmen der Herausforderungen bei der Fachkräftesicherung bewusst seien, das Thema „Bildung“ längst als nachhaltiger Wettbewerbsfaktor verstanden werde.

„Auch wenn wir bei der Weiterbildung unserer Mitarbeiter noch nicht allerorts mit dem Erreichten zufrieden sein können – ein gesetzlicher Eingriff in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit stellt für uns kein Allheilmittel dar“, so Ermer. Aktuelle Zahlen belegten schließlich, dass ein Anspruch auf Bildungsurlaub – wie in den meisten deutschen Bundesländern verankert – nicht zwangsläufig zu einer erhöhten Beteiligung von Beschäftigten an Weiterbildung und Qualifizierung führt.

Bei ihrem Vorstoß berufen sich die Landtagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD auf ein Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über bezahlten Bildungsurlaub, das von der Bundesrepublik Deutschland 1976 ratifiziert und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Da der Bund diesbezüglich jedoch nicht aktiv wurde, verabschiedeten die meisten Bundesländer bis in die 1990-er Jahre entsprechende Landesgesetze. In der Regel sehen diese für Beschäftigte eine bezahlte Freistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr vor. – In einigen Ländern, darunter Baden-Württemberg und Sachsen, gelten bis heute keine Bildungsurlaubsgesetze.

Als größte Landeshandwerksorganisation im Osten Deutschlands vertritt der Sächsische Handwerkstag derzeit mehr als 59.000 Betriebe, in denen es schätzungsweise 400.000 Arbeitsplätze gibt.

Pressekontakt:
Sächsischer Handwerkstag
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Frank Wetzel,
0351/4640 510
0351/4640 511

www.handwerkstag-sachsen.de

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