Presseinformation
Dresden, 4. Juni 2012
Das aktuelle Stichwort: Umsatzsteuer
(Mehrwertsteuer)
- Die Umsatzsteuer – oftmals auch Mehrwertsteuer genannt – ist
vom Aufkommen her eine der bedeutendsten Steuern in Deutschland.
Als Gemeinschaftsteuer steht sie Bund, Ländern und Gemeinden zu,
ist zugleich ein zentrales Steuerungsinstrument bei der
Korrektur des Finanzausgleichs.
- In Deutschland kommen mehrere Umsatzsteuersätze zur
Anwendung: der allgemeine Regelsatz von 19 Prozent und der
ermäßigte von sieben Prozent. Für Land- und Forstwirte gelten
zudem besondere Steuersätze von 5,5 bzw. 10,7 Prozent. In
Umsatzsteuergesetz und entsprechenden Verordnungen einschl. der
jeweiligen Neufassungen/Ergänzungen ist geregelt, auf welches
Produkt bzw. auf welche Dienstleistung Umsatzsteuer in welcher
Höhe erhoben wird.
- Getragen und mit dem Kaufpreis bezahlt wird die Umsatzsteuer
jeweils vom Konsumenten (Endverbraucher). Erhoben wird die
Steuer jedoch von den Unternehmen, die Umsätze haben – in der
Regel auf der Rechnung/Quittung bzw. auf dem Kassenbon gesondert
ausgewiesen. Da die Umsatzsteuer vom Konsumenten über einen
Umweg erhoben wird, zählt sie zu den indirekten Steuern.
- An den Fiskus abgeführt wird die Umsatzsteuer von den
Unternehmen über eine regelmäßige (monatlich/vierteljährlich)
abzugebende Voranmeldung. Dabei wird die von den Unternehmen für
Waren und Dienstleistungen selbst gezahlte Umsatzsteuer
(Vorumsätze bzw. Vorsteuer) mit der in Rechnung gestellten
Umsatzsteuer verrechnet.
Quelle: Steuern von A bis Z. Ausgabe 2011. Herausgegeben vom
Bundesministerium der Finanzen - Berlin 2011
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