Dresden, 9. Oktober 2012
Anlässlich einer öffentlichen Sachverständigen-Anhörung zur Reform des sächsischen Vergaberechts vor dem Wirtschaftsausschuss des Sächsischen Landtages am 9. Oktober 2012 in Dresden erklärt der Präsident des Sächsischen Handwerkstages, Roland Ermer:
„Das sächsische Handwerk begrüßt, dass das vor zehn Jahren erlassene Sächsische Vergabegesetz nunmehr grundlegend novelliert wird. Denn häufig genug hat das Handwerk die Erfahrung machen müssen, dass öffentliche Auftraggeber nicht dem wirtschaftlichsten, sondern dem billigsten Bieter den Zuschlag erteilen. Qualität und ein vernünftiges Preis-Leistungs-Verhältnis blieben damit in vielen Fällen auf der Strecke.
Viele unserer Forderungen für ein transparentes, unbürokratisches und für Handwerker auch praktikables Regelwerk finden sich in dem von CDU und FDP vorgelegten Entwurf wieder. So die Forderung, auf kostenintensive Bürgschaften bei Auftragssummen von unter 250.000 Euro zu verzichten. Damit dürften künftig mehr kleine und mittlere Unternehmen eine reale Chance haben, an öffentlichen Ausschreibungen zu partizipieren.
Für dringend geboten beim neuen Vergabegesetz halten wir darüber hinaus, für die Nachprüfung der öffentlichen Vergabeverfahren landesweit eine zentrale Stelle zu schaffen. Zudem sollte aus Handwerkssicht im Gesetz auf jegliche vergabefremde Aspekte verzichtet werden, zumal Unternehmen und Verwaltung dadurch nur wieder mit mehr Bürokratie belastet würden.“
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