Dresden, 17. Dezember 2014
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts in
Karlsruhe zur Erbschaftsteuer erklärt der
Präsident des Sächsischen Handwerkstages, Roland Ermer:
"Wir werten es zunächst einmal als gute Nachricht, dass Betriebsvermögen kleiner und mittlerer Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, im Erbfall verschont werden dürfen. Und das sind ja in sehr vielen Fällen Handwerksbetriebe, Familienunternehmen. Würde man deren Substanz schwächen, hätte dies für die zuallererst lokal verwurzelten Unternehmen als Arbeitgeber und Ausbilder gerade auch im ländlichen Raum schlimme Folgen.
Zugleich müssen wir allerdings davor warnen, durch ein Zuviel an Bürokratie, etwa durch überbordende Nachweispflichten bei der geforderten Erbschaftsteuer-Neuregelung, Kleinbetrieben auf diesem Wege das Leben schwer zu machen.
Die Übergabe von Familienbetrieben in jüngere Hände darf nicht weiter verkompliziert werden. Nach Hochrechnungen dürften allein im Sachsen-Handwerk in den nächsten fünf Jahren altersbedingt mehr als 5.000 Betriebe, darunter viele Familienunternehmen, auf Nachfolgesuche sein."
Bild: Handwerkstag-Präsident Roland Ermer (Foto: Sächsischer Handwerkstag/Wolfgang Schmidt)
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