Presseinformation
Dresden, 15. Juni 2015
Hintergrund: Novelle des deutschen
Handwerksrechts 2004
- Meisterpflicht – Die Zahl der Handwerke, die nur mit
Befähigungsnachweis (Meisterbrief bzw. vergleichbare
Qualifikation) selbstständig ausgeübt werden dürfen, wurde auf
41 beschränkt (zulassungspflichtige Handwerke; Anlage A
Handwerksordnung). Für die übrigen mehr als 50 Handwerke kann
der Meistertitel weiterhin erworben werden, ist für die
Berufsausübung aber nicht mehr verpflichtend (zulassungsfreie
Handwerke; Anlage B1 Handwerksordnung). Zudem weist das
Handwerksrecht, wie bislang, 57 handwerksähnliche Gewerbe
(Anlage B2 Handwerksordnung) aus.
- Altgesellenregelung – In 35 der 41
zulassungspflichtigen Handwerke können sich qualifizierte
Gesellen (Gesellenabschluss oder Abschluss in einem anerkannten
Ausbildungsberuf) auch ohne Meisterprüfung selbstständig machen,
sofern sie bereits sechs Jahre – davon vier Jahre in leitender
Position – praktisch tätig waren. Diese Regelung gilt nicht bei
Schornsteinfegern, Augenoptikern, Hörgeräteakustikern,
Orthopädietechnikern, Orthopädieschuhmachern und Zahntechnikern.
- Einfache Tätigkeiten – Möglich ist die selbstständige
Ausführung einfacher handwerklicher Tätigkeiten
(Kleinunternehmergesetz). Solche Tätigkeiten müssen in einem
Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können. Sofern
sie eine längere Anlernzeit erfordern, müssen sie jedoch für das
Gesamtbild des zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich
sein. Zudem dürfen einfache Tätigkeiten nicht so kumuliert
werden, dass sie einen wesentlichen Teil eines Handwerks
ausmachen.
- Inhaberprinzip – Musste der Inhaber eines
zulassungspflichtigen Handwerks früher stets persönlich einen
Befähigungsnachweis haben, so wird seit 2004 eine natürliche
oder eine Personengesellschaft eingetragen, wenn der
Betriebsleiter die Voraussetzungen erfüllt. Das Inhaberprinzip
ist damit jetzt aufgehoben.
Pressekontakt:
Sächsischer Handwerkstag •
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Frank Wetzel,
0351/4640 510
0351/4640 511
www.handwerkstag-sachsen.de