Dresden, 15. Juni 2015
Unternehmensnachfolgen effektiv unterstützen!
Handwerkstag: Mehr als 8.000 Betriebsübergaben im sächsischen
Handwerk innerhalb der kommenden zehn Jahre zu erwarten
Mit Blick auf eine nachlassende Gründungsdynamik in der deutschen Wirtschaft hat der Sächsische Handwerkstag an die Bundes- und Landespolitik appelliert, die Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Generationswechsel in Unternehmen der „Wirtschaftsmacht von nebenan“ zu verbessern. „Wir erwarten, dass die Zahl von Firmenchefs, die ihr Lebenswerk in jüngere Hände geben wollen, spätestens ab 2020 deutlich zunehmen, die Zahl potenzieller Nachfolge-Kandidaten aber zurückgehen wird. Daher brauchen wir einen neuen Aufbruch – ein Investitionsklima, das wieder mehr Anreize für Unternehmertum schafft und somit gesellschaftlichen Wohlstand sichern hilft.“
Handwerkstag-Präsident Roland Ermer warb am Montag vor der Presse in Dresden dafür, beim Thema Unternehmensnachfolge politisch stärker jene inhabergeführten Meisterbetriebe zu berücksichtigen, die Arbeits- und Ausbildungsplätze bereitstellen. „Für die nachrückende Generation junger Firmenlenker kann die Übernahme eines am Markt gut platzierten Unternehmens eine echte Starthilfe sein – etwa in Bezug auf Ausstattung mit Maschinen und Ausrüstungen, Know-how, eingespieltes Personal und Kundenstamm“, sagte er. Demgegenüber müssten sich „klassische“ Existenzgründer als Neueinsteiger den Markt erst Schritt für Schritt erschließen.
Hochrechnungen des Handwerkstages zufolge dürften allein im weiß-grünen Freistaat in den nächsten zehn Jahren altersbedingt zwischen 8.000 und 9.000 Einzelunternehmen für eine geordnete Betriebsnachfolge in Frage kommen. Von den Gewerken bzw. Berufen her betroffen sind in erster Linie Elektrotechniker, Maurer/Betonbauer, Metallbauer, Friseure und Kfz-Techniker.
Gut sind die Erfolgsaussichten für einen reibungslosen Wechsel an der Spitze der zumeist familiär geführten Handwerksbetriebe erfahrungsgemäß dann, wenn die Vorbereitungen spätestens drei bis fünf Jahre vor der eigentlichen „Staffelübergabe“ beginnen. Jedoch, so das Volkswirtschaftliche Institut für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen, kommt als Nachrücker in 60 Prozent der Fälle kein Familienmitglied zum Zuge, so dass extern ein Übernehmer gesucht werden muss. Aber auch extern findet sich nur bei knapp einem Viertel aller Fälle eine Lösung.
Mit Rat und Tat als Partner zur Seite steht die Handwerksorganisation prinzipiell sowohl Übergebern als auch potenziellen Übernehmern eines gestandenen Handwerksunternehmens.
In diesem Sinne bieten vor allem die Handwerkskammern, aber auch alle größeren Innungsverbände betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratung an. Bewährt haben sich ebenso die Kooperations- und Betriebsvermittlungsbörsen bei den Kammern. Jährlich im Mai finden in Sachsen – im Zusammenwirken mit der Landespolitik – die „Aktionstage Unternehmensnachfolge“ statt. Ergänzt wird das breit gefächerte Informations- und Dienstleistungsangebot unter anderem durch übergreifende Web-Portale wie www.nexxt-change.org bzw. www.unternehmensnachfolge-sachsen.de.
Forderungen an die Politik
Ungeachtet der vielfältigen Aktivitäten sieht der Sächsische Handwerkstag die Politik auf Landes- und Bundesebene auch künftig in der Pflicht, die Übergabe bzw. Übernahme von stabil am Markt platzierten kleinen und mittleren Unternehmen effektiv zu unterstützen.
Handwerkstag-Präsident Ermer:
„Zum einen erwarten wir von der Sächsischen Staatsregierung, dass
die im CDU/SPD-Koalitionsvertrag gemachten Zusagen (Stichwort
Fusionsfonds) jetzt mit Leben erfüllt werden, zumal der
Doppelhaushalt 2015/2016 für den Freistaat längst verabschiedet ist.
Zum anderen dringen wir gegenüber der Bundesregierung auf eine Erbschaftsteuerreform, die auch künftig die Weitergabe nachhaltig arbeitender Familienbetriebe an die nächste Generation ermöglicht, ohne dass Arbeitsplätze und Ausbildung gefährdet werden. Wirksamere Anreize für eine Meisterfortbildung und damit eine Ankurbelung des Gründungsgeschehens erhoffen wir uns von Berlin ebenso durch die für dieses Jahr vorgesehene Novellierung des Meister-Bafög-Gesetzes.“
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