Presseinformation
Dresden, 21. November 2016
Stichwort: EU-Richtlinie für Wohnimmobilienkredite
- Die im Frühjahr 2016 in Kraft getretene EU-Richtlinie für Wohnimmobilienkredite ist ein Beispiel für den schwieriger gewordenen Zugang zu Darlehen in Deutschland.
- Bei allem Verständnis für die Absicht der EU-Bankenaufseher, Spekulationsblasen an Finanzmärkten vorzubeugen, ist zweifelhaft, ob mit der Übertragung der EU-Vorschrift in deutsches Recht die Folgen für Privat- und Gewerbekunden von Kreditinstituten hinreichend bedacht wurden.
- Aus Handwerkssicht unverständlich ist, dass mit der verschärften Vorschrift größere Bevölkerungsgruppen bei der Kreditvergabe von vornherein ausgeschlossen werden – wenn etwa Verbraucher mit zwar eigenem Immobilienbesitz, aber nur mit geringen laufenden Einnahmen für Bankdarlehen nicht mehr in Frage kommen sollen, denn: Altersgerechte Umbauten, Gebäudesanierungen, Altersvorsorge durch selbst genutztes Wohneigentum für junge Familien sind so nicht mehr möglich. Mit Verbraucherschutz lassen sich derartige Vorgaben nicht begründen.
- Hinzu kommt: Wenn in der Folge künftig weit weniger Bau- und Umbauprojekte als bisher über Fremdkapital finanzierbar sind, dürfte dies langfristig massive Konsequenzen auch für Bau- und Ausbauhandwerker als Auftragnehmer haben. Zu befürchten ist, dass aufgrund abgelehnter Kredite für Bauvorhaben zunehmend Aufträge (und letztlich auch Arbeits- und Ausbildungsplätze) im Bauhandwerk in Größenordnungen wegbrechen.
- Der deutsche Gesetzgeber ist dringend gefordert, hier korrigierend einzugreifen und den Spielraum der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie auch im Interesse deutscher Kreditnehmer maximal auszuschöpfen.
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