Dresden, 19. November 2018
Ausbildungsvergütungen regional und gewerkespezifisch regeln!
Sächsischer Handwerkstag: Ausbildende Kleinst- und Kleinunternehmen nicht überfordern / Abwanderungswelle junger Leute von Ost nach West befürchtet
Gegen Pläne der Bundesregierung, die Mindestausbildungsvergütung für Lehrlinge ab 2020 auf gesetzlicher Grundlage bundeseinheitlich zu regeln, hat das sächsische Handwerk deutliche Vorbehalte geltend gemacht. Ein staatlich vorgegebener „Mindestlohn für Lehrlinge“ ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Leistungskraft von Betrieben in einzelnen Branchen und Regionen droht kostenseitig vor allem ausbildende Kleinst- und Kleinunternehmern zu überfordern.
„In diesem Kontext befürchten wir, dass durch eine wachsende Zahl nicht mehr ausbildungsfähiger Betriebe eine neue Abwanderungswelle junger Leute von Ost nach West ausgelöst wird. Und dies, obwohl wir hierzulande auch in Zukunft Berufsnachwuchs und junge Fachkräfte dringend brauchen“, wie der Präsident des Sächsischen Handwerkstages, Roland Ermer, am Montag vor Journalisten in Dresden sagte. „Wir sollten deshalb alle Anstrengungen darauf richten, es nicht zu einer Ost-West-Konfrontation auf dem Berufsausbildungsmarkt kommen zu lassen.“
In seinen Vorbehalten bekräftigt sieht sich der Handwerkstag vor allem durch Ergebnisse einer im Juli 2018 vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB), Bonn, vorgelegten Studie zu möglichen Auswirkungen einer gesetzlich festgelegten Mindestausbildungsvergütung auf die Betriebe. Ersten Modellrechnungen des Instituts zufolge dürften „Handwerksbetriebe, kleine Betriebe mit bis zu neun Beschäftigten und Betriebe in Ostdeutschland“ durch die zentral festgelegte Mindestausbildungsvergütung „besonders herausgefordert“ sein.
Präsident Ermer machte deutlich, dass selbstverständlich auch ausbildende Kleinst- und Kleinunternehmen ein Interesse haben, der Berufsbildung wieder zu mehr Attraktivität zu verhelfen und angemessene Ausbildungsvergütungen zu zahlen. Dass jedoch auch knapp 30 Jahre nach dem Mauerfall Lehrlingsvergütungen sowohl zwischen Ost und West als auch in unterschiedlichen Berufsgruppen auseinanderklaffen, sei vor allem der noch immer erheblichen Produktivitätslücke zwischen der kleinteilig strukturierten Wirtschaft im Osten Deutschlands und der unterm Strich deutlich ausgewogeneren und stabilen im Westen Deutschlands geschuldet.
Nicht zuletzt deshalb, so der Präsident, plädiert das Handwerk gegenüber der Politik nachdrücklich dafür, bei der Festsetzung von Mindestausbildungsvergütungen in Handwerk und Mittelstand auch künftig die verfassungsrechtlich verbürgte Tarifautonomie uneingeschränkt zu respektieren. Denn Tarif- und Sozialpartner vor Ort – also die Arbeitgeberverbände einerseits und die Gewerkschaften andererseits – wüssten „jeweils am besten, was in einer bestimmten Branche und in einer bestimmten Region wirtschafts- und sozialpolitisch wirklich vertretbar ist“.
Forderungen an die Bundespolitik
Da die Regierenden jedoch offenbar entschlossen sind, ihr Projekt einer zentralen Mindestausbildungsvergütung zu verwirklichen, erwartet der Sächsische Handwerkstag von der Politik, dass parallel dazu dann zumindest ausbildende Kleinst- und Kleinunternehmen anderweitig entlastet werden.
Als Beispiele hierfür nannte Ermer unter anderem eine steuerrechtliche Begünstigung von Ausbildungsbetrieben gegenüber nichtausbildenden Betrieben sowie die Einführung eines geförderten Azubi-Tickets für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr, um so die Mobilität von Lehrlingen im Rahmen der dualen Berufsbildung bundesländerübergreifend zu stärken.
Hintergrund
Laut Koalitionsvertrag will die Regierung aus CDU/CSU und SPD im Zuge einer Novellierung des Berufsbildungsgesetzes ab 2020 eine einheitliche Mindestausbildungsvergütung für Lehrlinge einführen – egal, in welchem Beruf und in welchem Bundesland die Ausbildung stattfindet. Nach den Worten von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) soll die Vergütung „ausgewogen und in der Höhe gut gewählt“ sein. Für das erste Ausbildungsjahr ist, angelehnt an das Schüler-Bafög, eine Vergütung von 504 Euro geplant; im zweiten Lehrjahr soll die Vergütung auf 529, im dritten auf 554 und im vierten auf 580 Euro steigen. – Von den Gewerkschaften wird das Vorhaben der Regierung, eine bundesweit einheitliche Mindestausbildungsvergütung gesetzlich festzuschreiben, überraschenderweise prinzipiell begrüßt.
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Der Sächsische Handwerkstag ist die größte Landeshandwerksorganisation im Osten Deutschlands und vertritt aktuell mehr als 56.000 Betriebe, in denen mehr als 300.000 Menschen tätig sind.
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