Dresden, 27. Februar 2018
Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig über mögliche Fahrverbote für Dieselautos in Städten zur Verringerung der Stickoxid-Belastung erklärt der Präsident des Sächsischen Handwerkstages, Roland Ermer:
"Das sächsische Handwerk setzt darauf, dass die Kommunen weiterhin sämtliche alternativen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Umweltbelastung durch Stickoxide in Ballungsgebieten wirksam zu verringern statt vorschnell und rigoros Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu verfügen!
Handwerker und Verbraucher dürfen nicht die Leidtragenden für Fehler und Versäumnisse von Autoherstellern und der Politik sein. Verursacher der Dieselabgas-Misere sind schließlich die Autohersteller, nicht die Nutzer der Fahrzeuge. Für dringend notwendige Nachrüstungen muss die Politik die gesetzlichen Rahmenbedingungen festlegen.
Nachzuvollziehen ist, dass das Bundesverwaltungsgericht den Kommunen mit dem Gebot der Verhältnismäßigkeit bei Fahrverboten eine klare Ansage macht. Immerhin bedeuten Fahrverbote gravierende Eingriffe in Eigentumsrechte, Mobilität und Freiheit beruflicher Betätigung. In diesem Sinne sind Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker unumgänglich, wenn bei der Nahversorgung in Innenstädten auch künftig ein Kollaps von vornherein ausgeschlossen werden soll.“
Bild: Handwerkstag-Präsident Roland Ermer (Foto: Sächsischer Handwerkstag/Wolfgang Schmidt)
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