Dresden, 9. Mai 2019
Grundsteuerrecht ausgewogen und fair reformieren!
Sächsischer Handwerkstag: Mehrbelastungen für Steuerzahler ausschließen – Bürokratie auf ein Minimum begrenzen
In der politischen Debatte um eine vom Bundesverfassungsgericht geforderte gesetzliche Neuregelung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts noch im laufenden Jahr erwartet das sächsische Handwerk Lösungen, die für die breite Mitte der Bevölkerung in Deutschland akzeptabel und zudem so bürokratiearm wie möglich sind. „Wir hoffen, dass sich die Grundsteuerreform nicht zuallererst als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Tausende Beamte und Sachbearbeiter in den Behörden erweist. Denn dies wäre seitens der Politik ein verheerendes Signal“, wie der Präsident des Sächsischen Handwerkstages, Roland Ermer, am Donnerstag in Dresden sagte.
„Uns ist bewusst, dass die Grundsteuer mit Einnahmen von rund 14 Milliarden Euro pro Jahr eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen ist – in Lebensräumen also, in denen auch Handwerksbetriebe als lokale Anbieter präsent sind“, erläuterte der Präsident. Zahlreiche Meister und Kleinunternehmer engagierten sich zudem kommunalpolitisch und sozial, insbesondere in den vielen kleineren Städten und Gemeinden im ländlichen Raum. In diesem Sinne leisteten Handwerksbetriebe unterschiedlichster Gewerke – angefangen vom Augenoptiker über den Bäcker, Fleischer und Baubetrieb bis hin zum Zweiradmechaniker – einen bedeutsamen Beitrag, um auch Kommunen abseits großer Ballungszentren als attraktive Wohn- und Arbeitsorte zu erhalten und auszubauen.
Handwerkstag-Präsident Roland Ermer: „Kommunen und Handwerk sind also durchaus gemeinsam daran interessiert, dass sich Bundestag und Bundesrat einvernehmlich auf eine ausgewogene und faire Grundsteuerreform verständigen. Gleichwohl erwarten wir, dass die Steuerzahler am Ende unterm Strich nicht stärker als bisher belastet werden. Zugleich fordern wir, dass der damit einhergehende Bürokratieaufwand für Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden, für Mieter und Gewerbetreibende auf ein Minimum begrenzt bleibt und keinesfalls weiter erhöht wird.“
Hintergrund
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss die Bemessung der Grundsteuer bis Ende 2019 neu geregelt werden, weil die zur Berechnung nötigen Einheitswerte veraltet sind. Um einen Kompromiss für die Grundsteuerreform ringen Bund und Länder seit Monaten. Bundestag und Bundesrat müssen einer Reform der Grundsteuer zustimmen.
Kommt das Gesetz zustande, sollen die Grundstücke zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden. Alle sieben Jahre sollen die Bewertungen dann überprüft und ggf. angepasst werden. Die auf diese Weise neu berechnete Grundsteuer soll erstmals 2025 fällig werden.
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Der Sächsische Handwerkstag ist die größte Landeshandwerksorganisation im Osten Deutschlands und vertritt aktuell mehr als 56.000 Betriebe, in denen insgesamt annähernd 320.000 Menschen tätig sind.
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