Dresden, 13. Mai 2019
Zum angekündigten Beschluss der Bundesregierung auf Einführung einer Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende ab 2020 erklärt der Präsident des Sächsischen Handwerkstages, Roland Ermer:
"Die Haltung des sächsischen Handwerks ist klar: Wie bisher plädieren wir mit Nachdruck dafür, bei der Festsetzung von Mindestausbildungsvergütungen in Handwerk und Mittelstand auch künftig die verfassungsrechtlich verbürgte Tarifautonomie uneingeschränkt zu respektieren. Denn Tarif- und Sozialpartner vor Ort – also die Arbeitgeberverbände einerseits und die Gewerkschaften andererseits – können jeweils am besten einschätzen, was in einer bestimmten Branche und in einer bestimmten Region wirtschafts- und sozialpolitisch wirklich vertretbar ist.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Natürlich haben auch wir ein Interesse daran, der Berufsbildung wieder zu mehr Attraktivität zu verhelfen und angemessene Vergütungen zu zahlen. Dennoch befürchten wir, dass durch eine wachsende Zahl nicht mehr ausbildungsbereiter Betriebe eine neue Abwanderungswelle junger Leute von Ost nach West ausgelöst wird. Wir dürfen uns dann nur nicht wundern, wenn sich der Frust vieler Menschen hierzulande politisch anderweitig entlädt.
Da die Regierenden in Berlin darauf beharren, eine zentrale Mindestausbildungsvergütung um jeden Preis durchzudrücken, erwarten wir, dass dann zumindest ausbildende Kleinst- und Kleinunternehmen anderweitig entlastet werden. Denkbar ist etwa, dass fortan ausbildende Betriebe gegenüber nichtausbildenden Betrieben steuerrechtlich begünstigt werden.“
Bild: Handwerkstag-Präsident Roland Ermer (Foto: Sächsischer Handwerkstag/Wolfgang Schmidt)
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