Dresden, 7. Oktober 2019
Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden zu Kopfnoten in für Ausbildungsplatzbewerbungen erforderlichen Schulzeugnissen erklärt der Präsident des Sächsischen Handwerkstages, Roland Ermer:
„Aus Sicht ausbildender Handwerksunternehmer ist dieses Urteil völlig unverständlich. Und es ist für uns in der Sache auch nicht nachvollziehbar, denn: Gerade Kopfnoten auf Zeugnissen, mit denen sich junge Leute um eine betriebliche Lehrstelle bewerben, sind für uns als Ausbilder doch – neben den regulären Schulnoten – ein erster Hinweis, inwiefern der Betreffende auch über soziale Kompetenzen verfügt.
Wenn es für derartige Schulzeugnisse also lediglich einer ausdrücklichen Klarstellung im Landesschulgesetz bedarf, dann sollte der Gesetzgeber jetzt zügig handeln.“
Bild: Handwerkstag-Präsident Roland Ermer (Foto: Sächsischer Handwerkstag/Wolfgang Schmidt)
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