Dresden, 7. Oktober 2019
Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden zu Kopfnoten in für Ausbildungsplatzbewerbungen erforderlichen Schulzeugnissen erklärt der Präsident des Sächsischen Handwerkstages, Roland Ermer:
„Aus Sicht ausbildender Handwerksunternehmer ist dieses Urteil völlig unverständlich. Und es ist für uns in der Sache auch nicht nachvollziehbar, denn: Gerade Kopfnoten auf Zeugnissen, mit denen sich junge Leute um eine betriebliche Lehrstelle bewerben, sind für uns als Ausbilder doch – neben den regulären Schulnoten – ein erster Hinweis, inwiefern der Betreffende auch über soziale Kompetenzen verfügt.
Bild: Handwerkstag-Präsident Roland Ermer (Foto: Sächsischer Handwerkstag/Wolfgang Schmidt)
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