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Pressestatement

Dresden, 13. Februar 2020

Zur heutigen Veröffentlichung der Handwerksrecht-Novelle 2020 (Wiedereinführung der Meisterpflicht) im Bundesgesetzblatt erklärt der Präsident des Sächsischen Handwerkstages, Roland Ermer:

„Nun haben wir es schwarz auf weiß: Nach der heutigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt morgen (14. Februar 2020) das novellierte Handwerksrecht in Kraft. Kern des 'Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften': Für zwölf bislang zulassungsfreie Handwerke ist bei Neuanmeldungen fortan wieder vorgeschrieben, dass der Inhaber des betreffenden Unternehmens über einen Meistertitel bzw. über einen gleichwertigen Befähigungsnachweis verfügen muss. Für alle bislang eingetragenen Betriebe in diesen Gewerken gibt es Bestandsschutz.

Mit der Neuordnung des Handwerksrechts setzt der Gesetzgeber ein deutliches Signal für fairen Wettbewerb unter qualifizierten Unternehmern. Zugleich wird dadurch zwischen Meistern, Gesellen und Azubis erneut der Wissenstransfer reaktiviert, der uns hilft, künftig wieder mehr zu selbst ausgebildeten Fachkräften zu kommen. Schließlich profitieren von der Wiedereinführung der Meisterpflicht auch Verbraucher — wenn es bei eventuellen Gewährleistungsansprüchen Betriebe gibt, die am Markt eine deutlich höhere Bestandsfestigkeit haben als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe."

 

Pressekontakt:
Sächsischer Handwerkstag
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Frank Wetzel,
0351/4640 510
0351/4640 511

www.handwerkstag-sachsen.de

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