Dresden, 19. Juni 2020
Zu der von Sachsen unterstützten Fristverlängerung der Umstellung elektronischer Registrierkassen auf ein manipulationssicheres Verfahren erklärt der Präsident des Sächsischen Handwerkstages, Roland Ermer:
„Dass nach Bayern und Nordrhein-Westfalen nun auch Sachsen sich gegenüber dem Bundesfinanzminister dafür stark macht, Handwerks- und Einzelhandelsunternehmen einen Fristaufschub bei der Umstellung elektronischer Registrierkassen auf ein manipulationssicheres Verfahren zu gewähren, ist ohne Wenn und Aber zu begrüßen.
Hinzu kommt: Mit einer Fristverlängerung würde nicht nur den Betrieben, sondern auch Steuerberatern und letztlich auch den Finanzämtern (bei der Bearbeitung von Anträgen auf Ausnahmebewilligungen) unnötige Mehrarbeit erspart – Mehrarbeit und damit auch ein gehöriges Maß an Bürokratie! Die kann gerade in schwierigen Zeiten der Überwindung von Corona-Krisenfolgen nun wirklich niemand gebrauchen.
Wir hoffen sehr, dass die in dieser gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ausnahmesituation erhobenen und völlig berechtigten Forderungen nunmehr dazu führen, dass die ursprünglich auf Ende September 2020 festgesetzte Frist der sogenannten Nichtbeanstandungsregelung von Bund und Ländern wenigstens bis 31. März 2021 verlängert wird.“
Hintergrund:
Laut sächsischem Finanzministerium vom 18. Juni 2020 unterstützt der Freistaat Sachsen Forderungen aus Handwerk und Einzelhandel, die entsprechende Nichtbeanstandungsregelung bis Ende März 2021 zu verlängern.
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