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Presseinformation

Dresden, 10. März 2021

Sachsens Handwerk dringt auf „Kleine Bauvorlageberechtigung“
Sächsischer Handwerkstag: Qualifizierte Handwerker im Freistaat bei kleineren Bauvorhaben nicht länger benachteiligen!

Im Kontext mit der für 2021 in Aussicht gestellten Novellierung der Sächsischen Bauordnung dringt der Sächsische Handwerkstag – so wie in anderen Bundesländern bereits gängige Praxis – darauf, auch Meisterbetrieben des Handwerks zu ermöglichen, kleinere Bauvorhaben selbst einzureichen und dann  umzusetzen. „Im Wettbewerb am Markt fühlen viele unserer Betriebe sich benachteiligt, weil es im Freistaat eine derartige kleine Bauvorlageberechtigung für Meister aus dem Bau- und Ausbauhandwerk noch immer nicht gibt“, wie Handwerkstag-Präsident Roland Ermer am Mittwoch in Dresden erklärte.

Unter Bezug auf ein entsprechendes Handwerkstag-Forderungspapier an Ministerpräsident Michael Kretschmer sowie an Bauminister Thomas Schmidt (beide CDU) machte Ermer deutlich, dass die sogenannte kleine Bauvorlageberechtigung in vielen Bundesländern – darunter in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin und nun auch in Sachsen-Anhalt – längst Bestandteil der jeweiligen Landesbauordnung ist.

Im Kern zielt diese Spezialregelung auf kleinere Bauprojekte ab, so beispielsweise auf die Errichtung von Häusern mit einer Wohnfläche von bis zu 400 Quadratmetern – Vorhaben also, die anderswo nicht nur von Architekten und Ingenieuren, sondern auch von bauausführenden Handwerksmeistern beantragt und umgesetzt werden können.

„Geradezu aberwitzig wie in Sachsen ist es, wenn bauausführende Meisterbetriebe des Handwerks einerseits verpflichtet sind, Pläne von Architekten und Ingenieuren vor der praktischen Bauausführung zu prüfen und gegebenenfalls Mängel, die auf Planungsfehler zurückgehen, unverzüglich anzuzeigen – die Fachkompetenz der Handwerksprofis andererseits aber bezweifelt wird, wenn diese selbst kleine  Bauvorhaben beantragen und praktisch umsetzen wollen“, sagte der Handwerkspräsident.

Deshalb wirbt der Sächsische Handwerkstag mit Nachdruck dafür, die Frage der kleinen Bauvorlageberechtigung im Zuge der geplanten Novellierung der Sächsischen Bauordnung unbedingt mit anzupacken.  

Präsident Roland Ermer:
„Die kleine Bauvorlageberechtigung muss jetzt auch in Sachsen in die Landesbauordnung Eingang finden! Auf jeden Fall nehmen wir es nicht länger hin, dass sächsische Meister aus dem Zimmerer-, Maurer/Betonbauer- oder Metallbauerhandwerk gegenüber jenen in anderen Bundesländern noch länger das Nachsehen haben.“  

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Der Sächsische Handwerkstag ist die größte Landeshandwerksorganisation im Osten Deutschlands und vertritt derzeit mehr als 56.000 Betriebe, in denen mehr als 300.000 Menschen beschäftigt sind.  

 

Pressekontakt:
Sächsischer Handwerkstag • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Frank Wetzel,
0351/4640 510
0351/4640 511

www.handwerkstag-sachsen.de

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