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Presseinformation

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Berlin/Dresden, 17. April 2002

Zahlungsmoral in Sachsens Baugewerbe nach wie vor „im Keller“
Handwerkstag: Noch in dieser Legislatur wirksame gesetzgeberische Schritte angehen! / Bundesratsinitiative Sachsens und Thüringens ist „substanzieller Beitrag“

Angesichts unverändert hoher Forderungsausfälle im Bau- und Ausbaugewerbe hat der Sächsische Handwerkstag die Bundespolitik aufgefordert, noch in dieser Legislatur wirksamere Schritte zur Verbesserung der Zahlungsmoral einzuleiten. Ein substanzieller Beitrag liege mit dem Entwurf eines „Forderungssicherungsgesetzes“ der Freistaaten Sachsen und Thüringen vom 1. März 2002 vor. Dieser Entwurf sollte vom Gesetzgeber jetzt ohne Zeitverzug abschließend beraten und verabschiedet werden.

Wie Präsident Joachim Dirschka am Mittwochabend bei einem Treffen mit sächsischen Bundestagsabgeordneten in Berlin erklärte, würden damit korrekt arbeitende Bauunternehmer rechtlich nicht nur besser abgesichert, sondern auch besser vor Verlusten geschützt. Vor allem aber ziele der Vorstoß Sachsens und Thüringens „konsequent auf Praktikabilität im Geschäftsalltag“. Dies sei gegeben, wenn Bauhandwerker zum Beispiel künftig ein Recht auf Eigentumsvorbehalt für eingebaute Materialien hätten. Erfolg versprechend sei zudem der Vorschlag, handwerklichen Subunternehmern gegenüber Generalunternehmern ein gesetzliches Pfandrecht an deren Forderungen gegen den Bauherrn einzuräumen.

Dirschka sagte, dass das 2000 in Kraft getretene Zahlungsbeschleunigungsgesetz nicht zu einer Besserung des Zahlungsverhaltens in der gewerblichen Wirtschaft beigetragen habe. „Das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen verdient den Namen nicht“, resümierte er. Allein für die Jahre 2000/2001 belaufe sich die Summe der unbezahlt gebliebenen Rechnungen in der sächsischen Bauwirtschaft auf insgesamt umgerechnet 500 Millionen Euro.

Mit Blick auf bisherige Erfahrungen warb der Handwerkstag-Präsident nachdrücklich dafür, „dass tatsächlich praktikable Regelungen Gesetzeskraft erlangen“. Diese müssten alle beteiligten Geschäftspartner zu einem fairen Umgang miteinander verpflichten. „Nicht-Zahlen-Wollen trotz ordentlich erbrachter Leistung darf sich für unseriöse Auftraggeber nicht länger lohnen!“

Geradezu von existenzieller Bedeutung sei eine wirksame gesetzgeberische Lösung für Unternehmer, die nach wie vor nur über eine dünne Eigenkapitaldecke verfügten. – Nach Angaben von Creditreform weisen derzeit 40 % aller Handwerksbetriebe Deutschlands eine existenzbedrohliche Eigenkapitaldecke von weniger als 10 % der Bilanzsumme aus.

Der Sächsische Handwerkstag vertritt die Interessen von derzeit rund 51.052 Handwerksbetrieben (Vollhandwerk und handwerksähnliches Gewerbe) des Landes, in denen insgesamt annähernd 400.000 Menschen beschäftigt sind. Die zahlenmäßig stärksten Gewerbegruppen im Vollhandwerk bilden die Elektro- und Metallgewerbe mit 17.790 Unternehmen sowie die Bau- und Ausbaugewerbe mit 10.563 Handwerksfirmen (Stand: 31. Dezember 2001).

Pressekontakt:
Sächsischer Handwerkstag
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Frank Wetzel,
0351/4640 510

www.handwerkstag-sachsen.de

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