Presseinformation
Dresden, 29. Mai 2002
Appell an die Länderkammer: Tariftreuegesetz ablehnen!
Handwerkstage Sachsens, Thüringens und Sachsen-Anhalts warnen
vor fatalen Folgen für die ostdeutsche Bauwirtschaft
Zwei Tage vor der Bundesrat-Abstimmung über das Tariftreuegesetz hat der Sächsische Handwerkstag die Mitglieder der Länderkammer aufgefordert, das nicht zuletzt auch über Parteigrenzen hinweg umstrittene Gesetzesvorhaben abzulehnen. „Selbst die zwischenzeitlich beschlossene Stufenregelung für das Gesetz ist nichts weiter als ein fauler Kompromiss, da damit die Belastung für Ost-Bauunternehmen lediglich um einige Jahre hinausgezögert werden soll“, wie Handwerkstag- Geschäftsführerin Sigrid Zimmermann am Mittwoch in Dresden betonte.
„In einem gemeinsamen Schreiben der Handwerkstage Sachsens, Thüringens und Sachsen-Anhalts an die Länderchefs haben wir die Forderung nach Ablehnung des Gesetzes bekräftigt. Wir hoffen, dass die politische Vernunft siegt und nicht länger die Stoßrichtung verfolgt wird, den Markt in den Altbundesländern für ostdeutsche Unternehmen praktisch abzuriegeln“, erklärte Frau Zimmermann. Schließlich seien ostdeutsche Bauunternehmer zumeist gar nicht in der Lage, den Beschäftigten bei Aufträgen in den Altbundesländern ortsübliche Tarifgehälter zu zahlen. Auf der anderen Seite gäbe es im Osten noch mehr Arbeitslosigkeit am Bau, wenn man nicht einmal mehr im Westen Geld verdienen könne. Nicht zuletzt würden Unternehmer in Ost wie in West mit einer Vielzahl neuer, bürokratischer Nachweis- und Kontrollpflichten belastet.
Laut Tariftreuegesetz sollen künftig nur noch Bauunternehmen öffentliche Aufträge erhalten, die sich verpflichten, die am Ort der Auftragsausführung üblichen Tariflöhne zu zahlen – egal, ob Firmen tarifgebunden sind oder nicht. Ab Juni 2002 soll bei einem Auftragsvolumen von mehr als 100.000 Euro zunächst die Zahlung von 92,5 % des ortsüblichen Tarifniveaus gelten. Ab 2005 sollen für Aufträge ab einem 50.000-Euro-Volumen Löhne von 100 % des ortsüblichen Tarifs fällig sein.
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