Berlin / Dresden, 9. April 2003
Geringverdienergrenze angehoben:
Ausbildung im Handwerk teurer
Appell an Bundestagsabgeordnete: Neuregelung für
Ausbildungsverhältnisse umgehend modifizieren – Schmerzgrenze bei
Lohnnebenkosten erreicht
Mit Blick auf die seit Monatsbeginn geltende höhere Geringverdienergrenze im Bereich der Berufsausbildung (statt bislang 325 jetzt 400 Euro monatlich) hat der Sächsische Handwerkstag erneut die Verteuerung der Ausbildung vor allem im ostdeutschen Handwerk kritisiert. „Die Situation ist einfach grotesk: Zum einen moniert die Politik gerade jetzt wieder den Ausbildungsnotstand, während sie parallel dazu bei ausbildenden Handwerksbetrieben kostenseitig die Schraubzwinge anzieht – wohl wissend, dass für das Gros der noch existierenden Gewerbe die Schmerzgrenze bei Lohnnebenkosten längst erreicht ist.“
Wie Präsident Joachim Dirschka am Mittwochabend bei einem Arbeitsgespräch mit sächsischen Bundestagsabgeordneten in Berlin weiter erklärte, führt die Anhebung der Geringverdienergrenze auf 400 Euro „zu einer Verlagerung der Sozialkosten auf die Arbeitgeberseite“. Denn aufgrund der Neuregelung müssten in Sachsen jetzt vier von zehn Ausbildungsbetrieben bei der Lehrlingsvergütung sowohl für den Arbeitgeber- als auch für den Arbeitnehmeranteil aufkommen. Schätzungen zufolge wird die Mehrbelastung für ausbildende Handwerksbetriebe in Sachsen allein im laufenden Jahr 10 Millionen Euro betragen.
Nach bisherigen Erkenntnissen in den neuen Ländern besonders betroffen sind das Kfz-Gewerbe, das Elektrohandwerk, Bäcker und Fleischer, Maler und Lackierer sowie Metallbauer. „Allein das Kfz-Handwerk muss mit einer Mehrbelastung von 3.473 Euro über den Zeitraum der Ausbildung eines Lehrlings rechnen. Für einen Kfz-Betrieb, der sechs Lehrlinge ausbildet, macht das fast 21.000 Euro mehr aus als bisher“, wie Dirschka vorrechnete.
Im Interesse einer hohen Ausbildungsbereitschaft in Mittelstand und Handwerk appelliert der Sächsische Handwerkstag daher an Bundestag und Bundesrat, die zum 1. April 2003 in Kraft getretene Regelung schnellstmöglich zu überarbeiten. Für Ausbildungsverhältnisse sollte die bislang geltende Geringverdienergrenze von 325 Euro beibehalten werden. „Noch besser wäre, die Geringverdienerregelung für Lehrlinge ganz aufzuheben.“
Andernfalls, so der Präsident, „werden sich zumindest in den ostdeutschen Ländern kaum noch ausbildungswillige Unternehmen finden, die in der Lage sind, die von der Politik aufgebürdete Gesamtkostenlast zu tragen“.
Der Sächsische Handwerkstag vertritt derzeit mehr als 50.000 Handwerksbetriebe (Vollhandwerk und handwerksähnliches Gewerbe) des Landes, in denen insgesamt mehr als 300.000 Menschen beschäftigt sind. Die zahlenmäßig stärksten Gewerbegruppen im Vollhandwerk bilden die Elektro- und Metallgewerbe mit 17.459 Unternehmen sowie die Bau- und Ausbaugewerbe mit 10.448 Handwerksfirmen (Stand: 31. Dezember 2002).
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