Dresden, 24. Juli 2003
„Meister-Bafög“ im sächsischen Handwerk stark gefragt
Sächsischer Handwerkstag: Run auf Fördermittel zur beruflichen Fortbildung
vor allem seit Gesetzesnovelle 2002
Die vom Gesetzgeber deutlich aufgewertete Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung („Meister-Bafög“) hat auch im sächsischen Handwerk die Nachfrage nach höherwertiger beruflicher Qualifizierung ansteigen lassen. Wie aus der jüngsten Fördermittel-Statistik für das sächsische Handwerk hervorgeht, wurden seit dem In-Kraft-Treten der Meister-Bafög-Novelle zu Jahresbeginn 2002 bis Ende Juni 2003 mehr als 6.500 Bewilligungsbescheide erteilt. Unter den alten Bedingungen des 1996 eingeführten Gesetzes waren im Verlauf von sechs Jahren lediglich rund 11.600 Bescheide erteilt worden.
Die Summe der zuerkannten Meister-Bafög-Darlehen belief sich in den vergangenen 18 Monaten im sächsischen Handwerk auf rund 9,1 Millionen Euro, die der nicht rückzahlbaren Zuschüsse auf etwa 4,5 Millionen Euro. Dabei bezieht sich das Gros der Anträge auf die Förderung von Vollzeit-Fortbildungsmaßnahmen. Beansprucht werden die Mittel vor allem von Installateuren und Heizungsbauern, Kfz-Technikern, Malern/Lackierern, Elektrotechnikern und Friseuren, aber auch von Maurern, Tischlern und Dachdeckern.
„Wir bewerten diesen Trend als sehr positiv, zumal wir im sächsischen Handwerk in den nächsten acht bis zehn Jahren mit bis zu 10.000 Betriebsübergaben rechnen. Betriebsinhaber haben also mehr Chancen, einen Nachfolger zu finden“, erklärte dazu Handwerkstag-Geschäftsführerin Sigrid Zimmermann am Donnerstag in Dresden. „Durch mehr Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung eröffnen sich aber auch jenen Karrierechancen, die sich eine eigene Existenz aufbauen wollen.“ – Für die Bearbeitung diesbezüglicher Anträge im Bereich des sächsischen Handwerks zuständig sind die Handwerkskammer Dresden (für den Regierungsbezirk Dresden) sowie die Handwerkskammer zu Leipzig (für die Regierungsbezirke Chemnitz und Leipzig).
Im Unterschied zum ersten Meister-Bafög-Gesetz von 1996 gelten jetzt deutlich bessere Konditionen für angehende Handwerksmeister, aber auch für Fachkräfte, die sich auf einen staatlich anerkannten Fortbildungsabschluss z.B. als Industriemeister, Techniker, Betriebsinformatiker oder Betriebswirt vorbereiten.
So werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nun auch bei
berufsbegleitenden Kursen durch einen Zuschuss von 35 Prozent ersetzt, der
nicht mehr zurückgezahlt werden muss.
Im Bereich des Handwerks sind auch das Meisterstück sowie die
Meistervorbereitungskurse in die Förderung einbezogen. Darüber hinaus
deutlich erleichtert ist jetzt der Weg in die Selbstständigkeit. Ein großer
Teil des Darlehens kann künftig erlassen werden, wenn nach Abschluss der
Fortbildung ein Unternehmen gegründet und Arbeitsplätze geschaffen werden.
Bis Ende 2002 sind seit der deutsch-deutschen Wiedervereinigung in Sachsen mehr als 25.000 junge Handwerkerinnen und Handwerker zu Meisterehren gekommen, davon nahezu 1.600 allein im Jahr 2002. – Seit 1990 erhöhte sich die Zahl der Handwerksbetriebe im Freistaat um rund 10.000 auf mehr als 40.000. Einschließlich der handwerksähnlichen Gewerbe gibt es heute mehr als 50.000 Unternehmen im sächsischen Handwerk. Jeder fünfte erwerbstätige Sachse hat einen Arbeitsplatz im Handwerk.
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