Dresden, 22. Februar 1999
Sächsische Gesetzesinitiative für bessere Zahlungsmoral rasch
umsetzen!
Der Sächsische Handwerkstag appelliert an alle politischen Kräfte in Deutschland, sich mit Nachdruck für eine rasche Umsetzung der sächsischen Gesetzesinitiative stark zu machen, die auf eine spürbare Anhebung der Zahlungsmoral im Geschäftsalltag zielt. "Nachdem Sachsen auf diesem Gebiet bundesweit eine auch öffentlich viel beachtete Vorreiterrolle übernommen hat, ist nunmehr die Politik in Bonn am Zuge", sagte der Präsident des Sächsischen Handwerkstages, Wolfgang Rühlig, am Montag vor Journalisten in Dresden. Der von großer Sachkompetenz getragene Gesetzentwurf, der im wesentlichen auch die Zustimmung der anderen ostdeutschen Justizminister gefunden hat, dürfe nunmehr auf höchster politischer Ebene nicht "zerredet" werden.
Laut Rühlig macht sich unverzügliches politisches Handeln vor allem deshalb erforderlich, weil "sowohl die Zahl der säumigen Auftraggeber als auch der erreichte Umfang an Forderungsverlusten im Bau- und Ausbaugewerbe insbesondere seit Mitte der 90er Jahre beängstigend angewachsen ist". Nach Erhebungen in dieser Branche mußten 1997/98 sachsenweit zwischen 2 und 3 % aller Forderungen aus Bauleistungen endgültig abgeschrieben werden. "Im Klartext bedeutet dies, daß im Freistaat Sachsen jedes Jahr Bauleistungen im Gesamtwert von rund 600 Millionen Mark erbracht werden, die niemand bezahlt", so der Präsident.
Insgesamt kämen etwa 4 Milliarden Mark zusammen, die erst nach Mahnungen und mit einem Zeitverzug von durchschnittlich sechs Monaten ausgeglichen werden. Denn im Durchschnitt würden ein Fünftel aller Forderungen für strittig erklärt.
Nach Auffassung des Sächsischen Handwerkstages ist eine gesetzgeberische Lösung dieses Problems vor allem für handwerkliche Bauunternehmen von "existentieller Bedeutung", die nur über eine sehr dünne Eigenkapitaldecke verfügen.
Wie die Creditreform Wirtschafts- und Konjunkturforschung in ihrem Herbstbericht 1998 mitteilte, verfügt mit 50,9 % mehr als die Hälfte der ostdeutschen Baubetriebe über eine existenzbedrohende Eigenkapitalausstattung von weniger als 10 % im Verhältnis zur Bilanzsumme. Rühlig fügte hinzu, daß bei Forderungsausfällen in größerem Umfang eigenkapitalseitig schwach ausgestattete Unternehmen oft sehr schnell selbst zu Schuldnern werden, da sie ihrerseits in Anspruch genommene Zulieferungen und Dienstleistungen nicht fristgerecht bezahlen könnten.
Vor diesem Hintergrund nannte es der Präsident begrüßenswert, daß durch die nun angestrebten Gesetzesänderungen nachhaltiger als bisher "rechtschaffene mittelständische Baubetriebe" als Gläubiger vor unseriösen Auftraggebern geschützt werden sollen. Dies betreffe vor allem die ins BGB aufzunehmende Vorschrift, wonach ein Bauherr die Abnahme eines Bauwerks künftig nur noch bei wesentlichen Mängeln verweigern dürfe. Des weiteren sei vorgesehen, die gesetzlichen Zinsen für nicht bezahlte Bauleistungen auf 8 % über dem Basiszinssatz anzuheben. Bisher sieht das Gesetz als Sanktion für säumige Zahler lediglich Verzugszinsen in Höhe von 4 oder 5 % vor. Rühlig betonte, daß diese Maßnahmen letztlich durch die Richterschaft unterstützt und entsprechende Verfahren schneller als bislang üblich abgewickelt werden müssen.
Mit 10.833 Betrieben in Sachsen sind derzeit rund ein Viertel aller vollhandwerklichen Unternehmen im Bau- und Ausbaugewerbe angesiedelt.
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