Dresden, 19. September 2003
Reform des Arbeitsrechts dringender denn je geboten
Sächsischer Handwerkstag plädiert für Unterstützung der Gesetzesinitiative
Bayerns und Sachsens / Paragraphendickicht muss gelichtet werden
Vor dem Hintergrund des jetzt auch vom Internationalen
Währungsfonds (IWF) eingeschätzten zu schwachen Beitrags Deutschlands zum
Wirtschaftsaufschwung in Europa hat der Sächsische Handwerkstag erneut an
Bund und Länder appelliert, den von Bayern und Sachsen eingebrachten
Gesetzentwurf zur Deregulierung des Arbeitsrechts aktiv zu unterstützen. Der
Entwurf steht in der kommenden Woche zur Abstimmung im Bundesrat und geht
substanziell weit über die von der Bundesregierung entwickelten
Reformansätze hinaus.
Wie der Präsident des Sächsischen Handwerkstages, Joachim Dirschka, am
Freitag in Dresden erklärte, bedarf es angesichts einer unverändert hohen
Arbeitslosigkeit insbesondere eines kräftigen Eingriffs in das
Paragraphendickicht. Dieses Anliegen unterstützen die beiden Freistaaten mit
ihrer gemeinsamen Bundesratsinitiative. „Welchem Unternehmer kann denn
länger zugemutet werden, die mehr als 70.000 Gesetze, Verordnungen und
Einzelvorschriften zu kennen geschweige denn im Alltag zu berücksichtigen?
Solange bundesweit jedoch üblich ist, dass drei neue Verordnungen akzeptiert
werden müssen, bevor eine entsorgt wird, werden wir aus dem Konjunkturtief
nicht herauskommen.“
Nach einer Untersuchung des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung von
1996 entfallen allein 96 % der Bürokratiekosten auf kleine und mittlere
Unternehmen. Die durchschnittliche Belastung eines Arbeitsplatzes in
Kleinunternehmen liegt bei 3.579 Euro pro Jahr, während Großunternehmen mit
mehr als 500 Beschäftigten im Durchschnitt nur 153 Euro im Jahr für den
einzelnen Arbeitsplatz aufbringen müssen. Seiher, so Dirschka, dürften die
Bürokratielasten noch um ein Vielfaches höher liegen, da seit Ende der 90-er
Jahre diverse bürokratische Auflagen für die gewerbliche Wirtschaft
hinzugekommen sind.
Neben Änderungen im Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsgesetz begrüßt das
sächsische Handwerk in dem von Bayern und Sachsen eingebrachten Entwurf vor
allem die angestrebte Flexibilisierung des Kündigungsschutzes. Sollten
künftig Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten nicht mehr an die
bisher starren Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes gebunden sein, käme
dies vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zugute.
Dirschka zufolge bestätigen dies zumindest die praktischen Erfahrungen im
Unternehmensalltag: „Ein Großteil unserer Unternehmen scheut sich selbst bei
guter Auftragslage, zusätzliches Personal einzustellen, da die strengen
Regelungen zum Kündigungsschutz eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses in
Krisensituationen komplizieren. Die vom Gesetzgeber seinerzeit verfolgte
Intention, Arbeitnehmer vor willkürlicher Entlassung zu schützen, hat sich
zu einem Einstellungshindernis entwickelt.“
Als Spitzenorganisation des Handwerks im Freistaat vertritt der Sächsische
Handwerkstag die Interessen von mehr als 50.000 Betrieben, in denen
insgesamt mehr als 300.000 Menschen beschäftigt sind. Wichtige Säulen im
Handwerkstag bilden die Gruppe der Handwerkskammern sowie die der
Landesinnungsverbände. – Die zahlenmäßig stärksten Gewerbezweige im
sächsischen Vollhandwerk sind die Elektro- und Metallgewerbe sowie die Bau-
und Ausbaugewerbe.
Pressekontakt:
Sächsischer Handwerkstag
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Frank Wetzel,
0351/4640 510
0351/4640 511
www.handwerkstag-sachsen.de