« zurück

Presseinformation

Dresden, 19. September 2003

Reform des Arbeitsrechts dringender denn je geboten
Sächsischer Handwerkstag plädiert für Unterstützung der Gesetzesinitiative Bayerns und Sachsens / Paragraphendickicht muss gelichtet werden

Vor dem Hintergrund des jetzt auch vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingeschätzten zu schwachen Beitrags Deutschlands zum Wirtschaftsaufschwung in Europa hat der Sächsische Handwerkstag erneut an Bund und Länder appelliert, den von Bayern und Sachsen eingebrachten Gesetzentwurf zur Deregulierung des Arbeitsrechts aktiv zu unterstützen. Der Entwurf steht in der kommenden Woche zur Abstimmung im Bundesrat und geht substanziell weit über die von der Bundesregierung entwickelten Reformansätze hinaus.

Wie der Präsident des Sächsischen Handwerkstages, Joachim Dirschka, am Freitag in Dresden erklärte, bedarf es angesichts einer unverändert hohen Arbeitslosigkeit insbesondere eines kräftigen Eingriffs in das Paragraphendickicht. Dieses Anliegen unterstützen die beiden Freistaaten mit ihrer gemeinsamen Bundesratsinitiative. „Welchem Unternehmer kann denn länger zugemutet werden, die mehr als 70.000 Gesetze, Verordnungen und Einzelvorschriften zu kennen geschweige denn im Alltag zu berücksichtigen? Solange bundesweit jedoch üblich ist, dass drei neue Verordnungen akzeptiert werden müssen, bevor eine entsorgt wird, werden wir aus dem Konjunkturtief nicht herauskommen.“

Nach einer Untersuchung des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung von 1996 entfallen allein 96 % der Bürokratiekosten auf kleine und mittlere Unternehmen. Die durchschnittliche Belastung eines Arbeitsplatzes in Kleinunternehmen liegt bei 3.579 Euro pro Jahr, während Großunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten im Durchschnitt nur 153 Euro im Jahr für den einzelnen Arbeitsplatz aufbringen müssen. Seiher, so Dirschka, dürften die Bürokratielasten noch um ein Vielfaches höher liegen, da seit Ende der 90-er Jahre diverse bürokratische Auflagen für die gewerbliche Wirtschaft hinzugekommen sind.

Neben Änderungen im Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsgesetz begrüßt das sächsische Handwerk in dem von Bayern und Sachsen eingebrachten Entwurf vor allem die angestrebte Flexibilisierung des Kündigungsschutzes. Sollten künftig Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten nicht mehr an die bisher starren Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes gebunden sein, käme dies vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zugute.
Dirschka zufolge bestätigen dies zumindest die praktischen Erfahrungen im Unternehmensalltag: „Ein Großteil unserer Unternehmen scheut sich selbst bei guter Auftragslage, zusätzliches Personal einzustellen, da die strengen Regelungen zum Kündigungsschutz eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses in Krisensituationen komplizieren. Die vom Gesetzgeber seinerzeit verfolgte Intention, Arbeitnehmer vor willkürlicher Entlassung zu schützen, hat sich zu einem Einstellungshindernis entwickelt.“

Als Spitzenorganisation des Handwerks im Freistaat vertritt der Sächsische Handwerkstag die Interessen von mehr als 50.000 Betrieben, in denen insgesamt mehr als 300.000 Menschen beschäftigt sind. Wichtige Säulen im Handwerkstag bilden die Gruppe der Handwerkskammern sowie die der Landesinnungsverbände. – Die zahlenmäßig stärksten Gewerbezweige im sächsischen Vollhandwerk sind die Elektro- und Metallgewerbe sowie die Bau- und Ausbaugewerbe.

Pressekontakt:
Sächsischer Handwerkstag
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Frank Wetzel,
0351/4640 510
0351/4640 511

www.handwerkstag-sachsen.de

« zurück