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Presseinformation

Dresden, 21. Januar 2004

Großer Run auf „Meister-Bafög“ im sächsischen Handwerk
Sächsischer Handwerkstag: Fördermittel zur beruflichen Fortbildung seit Gesetzesnovelle 2002 zunehmend gefragt

Die deutlich aufgewertete Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung („Meister-Bafög“) hat im sächsischen Handwerk einen Nachfrageboom ausgelöst. Laut Fördermittel-Statistik des Sächsischen Handwerkstages wurden seit dem In-Kraft-Treten der Meister-Bafög-Novelle Anfang 2002 in nur zwei Jahren (bis Ende Dezember 2003) mehr als 8.000 Bewilligungsbescheide erteilt. Unter den alten Bedingungen des 1996 eingeführten Gesetzes waren im Verlauf von sechs Jahren lediglich rund 11.600 Bescheide ausgestellt worden.

Die Summe der „Meister-Bafög“-Darlehen 2002 und 2003 im sächsischen Handwerk belief sich auf insgesamt rund 12,6 Millionen Euro, die der nicht rückzahlbaren Zuschüsse auf etwa 5,8 Millionen Euro. In Anspruch genommen haben die Mittel vor allem Installateure/Heizungsbauer, Kfz-Techniker, Maler/Lackierer und Elektrotechniker, aber auch Maurer, Tischler, Dachdecker und Friseure.

„Das ist ein erfreulicher Trend. Damit dürften sich im sächsischen Handwerk für viele der in den nächsten zehn Jahren erwarteten 10.000 Betriebsübergaben auch qualifizierte Nachfolger finden“, wie Handwerkstag-Geschäftsführerin Sigrid Zimmermann am Mittwoch in Dresden feststellte. Durch mehr Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung stiegen zudem für jene Leute die Karrierechancen, die sich eine eigene Existenz aufbauen wollen.

Auch wenn der Meisterbrief seit Beginn des laufenden Jahres gesetzlich nur noch in 41 Handwerksberufen Voraussetzung für die selbstständige Gewerbeausübung ist, gibt es das „Meister-Bafög“ nach wie vor auch für Fortbildungen in den 53 übrigen, nunmehr zulassungsfreien Handwerksberufen mit Meisterqualifikation. – Auskünfte dazu erteilen in Sachsen die Handwerkskammern.

Im Unterschied zum ersten „Meister-Bafög“-Gesetz von 1996 gelten jetzt deutlich bessere Konditionen für angehende Handwerksmeister, aber auch für Fachkräfte, die sich auf einen staatlich anerkannten Fortbildungsabschluss z.B. als Industriemeister, Techniker, Betriebsinformatiker oder Betriebswirt vorbereiten.

So werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren jetzt auch bei berufsbegleitenden Kursen durch einen Zuschuss von 35 Prozent ersetzt, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss.

Im Bereich des Handwerks sind auch das Meisterstück sowie die Meistervorbereitungskurse in die Förderung einbezogen. Darüber hinaus deutlich erleichtert ist jetzt der Weg in die Selbstständigkeit. Ein großer Teil des Darlehens kann künftig erlassen werden, wenn nach Abschluss der Fortbildung ein Unternehmen gegründet und Arbeitsplätze geschaffen werden.

In Sachsen kamen seit der deutsch-deutschen Wiedervereinigung bis Ende 2003 mehr als 26.000 junge Handwerkerinnen und Handwerker zu Meisterehren. In dieser Zeit erhöhte sich die Zahl der Handwerksbetriebe im Freistaat um rund 10.000 auf über 40.000. Einschließlich handwerksähnlicher Gewerbe sind es heute mehr als 50.000 Handwerksbetriebe. Jeder fünfte erwerbstätige Sachse hat einen Arbeitsplatz im Handwerk.

Pressekontakt:
Sächsischer Handwerkstag
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Frank Wetzel,
0351/4640 510
0351/4640 511

www.handwerkstag-sachsen.de

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