Dresden, 21. Januar 2004
Großer Run auf „Meister-Bafög“ im sächsischen Handwerk
Sächsischer Handwerkstag: Fördermittel zur beruflichen
Fortbildung seit Gesetzesnovelle 2002 zunehmend gefragt
Die deutlich aufgewertete Förderung der beruflichen
Aufstiegsfortbildung („Meister-Bafög“) hat im sächsischen Handwerk einen
Nachfrageboom ausgelöst. Laut Fördermittel-Statistik des Sächsischen
Handwerkstages wurden seit dem In-Kraft-Treten der Meister-Bafög-Novelle
Anfang 2002 in nur zwei Jahren (bis Ende Dezember 2003) mehr als 8.000
Bewilligungsbescheide erteilt. Unter den alten Bedingungen des 1996
eingeführten Gesetzes waren im Verlauf von sechs Jahren lediglich rund
11.600 Bescheide ausgestellt worden.
Die Summe der „Meister-Bafög“-Darlehen 2002 und 2003 im sächsischen Handwerk
belief sich auf insgesamt rund 12,6 Millionen Euro, die der nicht
rückzahlbaren Zuschüsse auf etwa 5,8 Millionen Euro. In Anspruch genommen
haben die Mittel vor allem Installateure/Heizungsbauer, Kfz-Techniker,
Maler/Lackierer und Elektrotechniker, aber auch Maurer, Tischler, Dachdecker
und Friseure.
„Das ist ein erfreulicher Trend. Damit dürften sich im sächsischen Handwerk
für viele der in den nächsten zehn Jahren erwarteten 10.000
Betriebsübergaben auch qualifizierte Nachfolger finden“, wie
Handwerkstag-Geschäftsführerin Sigrid Zimmermann am Mittwoch in Dresden
feststellte. Durch mehr Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher
Bildung stiegen zudem für jene Leute die Karrierechancen, die sich eine
eigene Existenz aufbauen wollen.
Auch wenn der Meisterbrief seit Beginn des laufenden Jahres gesetzlich nur
noch in 41 Handwerksberufen Voraussetzung für die selbstständige
Gewerbeausübung ist, gibt es das „Meister-Bafög“ nach wie vor auch für
Fortbildungen in den 53 übrigen, nunmehr zulassungsfreien Handwerksberufen
mit Meisterqualifikation. – Auskünfte dazu erteilen in Sachsen die
Handwerkskammern.
Im Unterschied zum ersten „Meister-Bafög“-Gesetz von 1996 gelten jetzt
deutlich bessere Konditionen für angehende Handwerksmeister, aber auch für
Fachkräfte, die sich auf einen staatlich anerkannten Fortbildungsabschluss
z.B. als Industriemeister, Techniker, Betriebsinformatiker oder Betriebswirt
vorbereiten.
So werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren jetzt auch bei berufsbegleitenden
Kursen durch einen Zuschuss von 35 Prozent ersetzt, der nicht mehr
zurückgezahlt werden muss.
Im Bereich des Handwerks sind auch das Meisterstück sowie die
Meistervorbereitungskurse in die Förderung einbezogen. Darüber hinaus
deutlich erleichtert ist jetzt der Weg in die Selbstständigkeit. Ein großer
Teil des Darlehens kann künftig erlassen werden, wenn nach Abschluss der
Fortbildung ein Unternehmen gegründet und Arbeitsplätze geschaffen werden.
In Sachsen kamen seit der deutsch-deutschen Wiedervereinigung bis Ende 2003
mehr als 26.000 junge Handwerkerinnen und Handwerker zu Meisterehren. In
dieser Zeit erhöhte sich die Zahl der Handwerksbetriebe im Freistaat um rund
10.000 auf über 40.000. Einschließlich handwerksähnlicher Gewerbe sind es
heute mehr als 50.000 Handwerksbetriebe. Jeder fünfte erwerbstätige Sachse
hat einen Arbeitsplatz im Handwerk.
Pressekontakt:
Sächsischer Handwerkstag
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