Dresden, 24. Januar 2005
Antidiskriminierungsgesetz-Entwurf belastet Handwerker
Sächsischer Handwerkstag: Gesetzesinitiative von Rot-Grün
verschärft vor allem Bürokratie-Aufwand in kleinen und mittleren Unternehmen
Der jetzt vom Bundestag in erster Lesung behandelte Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes der rot-grünen Regierungskoalition hat im sächsischen Handwerk vor allem Kopfschütteln und Unverständnis hervorgerufen. „Wenn ein an sich auch von uns befürwortetes Anliegen – der Schutz vor Diskriminierung – vor allem darauf hinausläuft, die für Arbeitgeber ohnehin hohen Bürokratielasten zu verschärfen und die Vertragsfreiheit weiter auszuhöhlen, muss dies bei uns auf energischen Widerstand stoßen“, wie Handwerkstag-Präsident Joachim Dirschka am Montag in Dresden erklärte.
Nach Dirschkas Einschätzung würde die Umsetzung von EU-Richtlinien gegen Diskriminierung in deutsches Recht in der von der Bundesregierung beabsichtigten Form „letztlich dazu führen, dass wir uns diskriminiert fühlen müssen. Unternehmer lassen sich so zumindest nicht ermuntern, neue Arbeits- und Ausbildungsplätze bereitzustellen“, sagte der Präsident. Als Beispiele unzumutbarer Belastungen nannte er ein hohes Prozessrisiko bei künftigen Einstellungsgesprächen bzw. erforderliche lückenlose Nachweise, dass keine Bewerber benachteiligt wurden. Als große Last dürfte sich gerade für kleine Betriebe der erforderliche hohe Dokumentationsaufwand herausstellen, um gegebenenfalls gerichtsfest belegen zu können, dass nicht diskriminierend gehandelt wurde.
Im Übrigen, so Dirschka, stehe der Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes in Widerspruch zu bisherigen Beteuerungen der Bundesregierung, Bürokratie in allen Bereichen der Gesellschaft abzubauen.
Der Sächsische Handwerkstag vertritt rund 53.000 Betriebe, in denen etwa 300.000 Menschen beschäftigt sind.
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