Presseinformation
Dresden, 25. Mai 2005
Neues Zahlungsmoral-Gesetz endlich verabschieden! Angesichts unverändert hoher Forderungsausfälle vor allem
im Bau- und Ausbaugewerbe hat der Sächsische Handwerkstag die Bundespolitik
erneut aufgefordert, endlich wirksamere Schritte zur Verbesserung der
Zahlungsmoral einzuleiten. Mit dem von Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt
bereits vor längerem eingebrachten Entwurf eines
„Forderungssicherungsgesetzes“ (Gesetz zur Sicherung von
Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen)
liege eine beschlussreife Fassung vor, wie Präsident Joachim Dirschka am
Mittwoch in Dresden erklärte. Kernanliegen des Gesetzentwurfs ist es, Bauhandwerkern
nach ordnungsgemäß erbrachter Leistung schneller als bisher zu ihrem Geld zu
verhelfen. So sollen Werkunternehmer unter erleichterten Voraussetzungen
einen Anspruch auf Abschlagzahlungen erhalten, wobei es künftig ausreichen
soll, wenn diese eine selbstständig abrechenbare Leistung vorweisen können.
Darüber hinaus soll zum Beispiel künftig jeder Bauhandwerker gegenüber
Auftraggebern einen Anspruch auf einklagbare Sicherheiten (z.B.
Bankbürgschaft) für Werklohnforderungen erhalten. Aus Sicht des Handwerkstages sind solche Regelungen für
das Handwerk überlebensnotwendig und helfen, dem zunehmenden Verfall der
Zahlungssitten Einhalt zu gebieten. Vorfinanzierung von Leistungen wie
Material und Vergütung, Abgaben und Steuern beeinträchtigen die Liquidität
der Unternehmen. Die Folgen sind teuere Dispositionskredite, um die Betriebe
am Markt zu erhalten. Dies bestätigen auch aktuelle Ergebnisse einer
Sonderumfrage der Handwerksorganisation zum Thema „Zahlungsmoral“. Danach
sind 30 % aller ostdeutschen Handwerksbetriebe wegen ausgebliebener
Zahlungen schon einmal in Existenzschwierigkeiten geraten. Mehr als jeder
fünfte Handwerksbetrieb im Osten (22,4 %) sah sich aus diesem Grund zu
Entlassungen gezwungen. Aufgrund von Zahlungsausfällen bzw. deutlich
verspäteten Zahlungen mussten allein in Sachsen mehr als 11.000
Handwerksfirmen schon einmal Personal abbauen. Nach Auffassung des Sächsischen Handwerkstages macht sich
ein erneuter gesetzgeberischer Vorstoß nicht zuletzt auch deshalb
erforderlich, weil das 2000 in Kraft getretene Zahlungsbeschleunigungsgesetz
nicht dazu beigetragen hat, in der gewerblichen Wirtschaft eine Besserung
des Zahlungsverhaltens herbeizuführen. Das Gesetz sei aufgrund mangelnder
Praktikabilität faktisch wirkungslos, sagte Dirschka. Der Sächsische Handwerkstag vertritt die Interessen von
mehr als 53.600 Handwerksbetrieben des Landes, in denen insgesamt etwa
300.000 Menschen beschäftigt sind.
Pressekontakt:
Sächsischer Handwerkstag: Entwurf eines
„Forderungssicherungsgesetzes“ der Länder Sachsen, Thüringen und
Sachsen-Anhalt ist beschlussreif
Sächsischer Handwerkstag
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Frank Wetzel,
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