« zurück

Presseinformation

Presseinformation

Dresden, 25. Mai 2005

Neues Zahlungsmoral-Gesetz endlich verabschieden!
Sächsischer Handwerkstag: Entwurf eines „Forderungssicherungsgesetzes“ der Länder Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt ist beschlussreif

Angesichts unverändert hoher Forderungsausfälle vor allem im Bau- und Ausbaugewerbe hat der Sächsische Handwerkstag die Bundespolitik erneut aufgefordert, endlich wirksamere Schritte zur Verbesserung der Zahlungsmoral einzuleiten. Mit dem von Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt bereits vor längerem eingebrachten Entwurf eines „Forderungssicherungsgesetzes“ (Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen) liege eine beschlussreife Fassung vor, wie Präsident Joachim Dirschka am Mittwoch in Dresden erklärte.

Kernanliegen des Gesetzentwurfs ist es, Bauhandwerkern nach ordnungsgemäß erbrachter Leistung schneller als bisher zu ihrem Geld zu verhelfen. So sollen Werkunternehmer unter erleichterten Voraussetzungen einen Anspruch auf Abschlagzahlungen erhalten, wobei es künftig ausreichen soll, wenn diese eine selbstständig abrechenbare Leistung vorweisen können. Darüber hinaus soll zum Beispiel künftig jeder Bauhandwerker gegenüber Auftraggebern einen Anspruch auf einklagbare Sicherheiten (z.B. Bankbürgschaft) für Werklohnforderungen erhalten.

Aus Sicht des Handwerkstages sind solche Regelungen für das Handwerk überlebensnotwendig und helfen, dem zunehmenden Verfall der Zahlungssitten Einhalt zu gebieten. Vorfinanzierung von Leistungen wie Material und Vergütung, Abgaben und Steuern beeinträchtigen die Liquidität der Unternehmen. Die Folgen sind teuere Dispositionskredite, um die Betriebe am Markt zu erhalten.

Dies bestätigen auch aktuelle Ergebnisse einer Sonderumfrage der Handwerksorganisation zum Thema „Zahlungsmoral“. Danach sind 30 % aller ostdeutschen Handwerksbetriebe wegen ausgebliebener Zahlungen schon einmal in Existenzschwierigkeiten geraten. Mehr als jeder fünfte Handwerksbetrieb im Osten (22,4 %) sah sich aus diesem Grund zu Entlassungen gezwungen. Aufgrund von Zahlungsausfällen bzw. deutlich verspäteten Zahlungen mussten allein in Sachsen mehr als 11.000 Handwerksfirmen schon einmal Personal abbauen.

Nach Auffassung des Sächsischen Handwerkstages macht sich ein erneuter gesetzgeberischer Vorstoß nicht zuletzt auch deshalb erforderlich, weil das 2000 in Kraft getretene Zahlungsbeschleunigungsgesetz nicht dazu beigetragen hat, in der gewerblichen Wirtschaft eine Besserung des Zahlungsverhaltens herbeizuführen. Das Gesetz sei aufgrund mangelnder Praktikabilität faktisch wirkungslos, sagte Dirschka.

Der Sächsische Handwerkstag vertritt die Interessen von mehr als 53.600 Handwerksbetrieben des Landes, in denen insgesamt etwa 300.000 Menschen beschäftigt sind.

Pressekontakt:
Sächsischer Handwerkstag
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Frank Wetzel,
0351/4640 510
0351/4640 511

www.handwerkstag-sachsen.de

« zurück