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Presseinformation

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Dresden, 23. Februar 2007 

Handwerk dringt auf neues Gesetz gegen schlechte Zahlungsmoral
Sächsischer Handwerkstag: Hinhaltetaktik im Bundestag endlich beenden / Entwurf für ein Forderungssicherungsgesetz bereits seit 2001 in der Diskussion

Angesichts unverändert hoher Forderungsausfälle im Bau- und Ausbaugewerbe hat der Sächsische Handwerkstag die Bundespolitik erneut aufgefordert, endlich wirksamere gesetzgeberische Schritte zur Verbesserung der Zahlungsmoral zu verabschieden. „Der Entwurf eines von Bund und Ländern abgestimmten Forderungssicherungsgesetzes liegt seit langem vor. Im April 2006 fand dazu im Parlament die erste Lesung statt – doch passiert ist seither nichts. Unsere Bauhandwerker haben die Hinhaltetaktik durch die Politik satt, wollen endlich ein Ergebnis sehen“, wie der Präsident des Sächsischen Handwerkstages, Joachim Dirschka, am Freitag in Dresden erklärte.

Nach Einschätzung von Handwerkern aus dem Bau- und Ausbaugewerbe hat das seit Mitte 2000 geltende „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“ zu keiner Besserung des Zahlungsverhaltens vor allem privater und gewerblicher Auftraggeber geführt. „Nach Hochrechnungen beläuft sich die Summe unbezahlt gebliebener Rechnungen allein in der sächsischen Bauwirtschaft nach wie vor auf mehrere Millionen Euro“, sagte Dirschka.

Aus diesem Grund waren der Bundesrat und die damalige rot-grüne Bundesregierung schon 2001 übereingekommen, weitergehende Initiativen für einen wirksamen Schutz korrekt arbeitender Bauhandwerker vor unseriösen Auftraggebern zu starten. Nur ein Jahr später brachten Sachsen und Thüringen einen Vorschlag für ein Forderungssicherungsgesetz ein. Einer modifizierten Fassung dieses Entwurfs schloss sich 2004 Sachsen-Anhalt an. Ende 2005 hatten sich auch CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag zur Bildung einer neuen Bundesregierung dazu bekannt, ein derartiges Paragrafenwerk zu verabschieden.

Ziel des neuen Gesetzes soll sein, vor allem kleine und mittlere Bauunternehmer nach ordnungsgemäß erbrachter Leistung rechtlich nicht nur besser abzusichern, sondern auch besser vor Verlusten zu schützen. Bauhandwerkern soll ein echter, einklagbarer Anspruch auf eine Sicherheitsleistung für Werklohnforderungen eingeräumt werden. Auf diese Weise soll wirksamer berechtigten Interessen von Handwerkern entsprochen werden, die regelmäßig vorleistungspflichtig sind.

Kernstück des jetzigen Gesetzentwurfs zum Forderungssicherungsgesetz ist die vorläufige Zahlungsanordnung. Diese soll Gerichten ermöglichen, frühzeitig einen vollstreckungsfähigen Titel zu erlassen. Anliegen ist es, damit eine Lücke in Bauprozessen zu schließen, die in der Regel umfangreiche, langwierige Sachverständigen-Gutachten erfordern. Darüber hinaus sieht der vorliegende Entwurf weitere Änderungen vor. Unter anderem sollen Handwerker von ihren Auftraggebern Abschlagszahlungen schon dann fordern können, bevor ein Teilauftrag in sich abgeschlossen ist.

CDU-Bundestagsabgeordneter Kolbe: Noch vor Sommerpause ein Gesetz

In einer Debatte von Bau- und Ausbauhandwerkern mit Landesjustizminister Geert Mackenroth sowie mit dem Bundestagsabgeordneten Manfred Kolbe (beide CDU) zum derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens am (gestrigen) Donnerstag in Leipzig hatten beide Politiker dem Handwerk erneut die volle Unterstützung der Landespolitik zugesichert. Mackenroth appellierte an die Handwerker, den mit Bund und Ländern mühsam erzielten Kompromiss zum Forderungssicherungsgesetz jetzt so zu unterstützen. Kolbe zeigte sich zuversichtlich, dass das Gesetzeswerk vom Parlament in Berlin noch vor der Sommerpause 2007 abgeschlossen wird.

Der Sächsische Handwerkstag vertritt mehr als 57.200 Handwerksbetriebe des Landes, in denen rund 300.000 Menschen beschäftigt sind. Die zahlenmäßig stärksten Gewerbegruppen im zulassungspflichtigen Handwerk bilden die Elektro- und Metallgewerbe mit 17.087 Unternehmen sowie die Bau- und Ausbaugewerbe mit 10.728 Handwerksfirmen (31. Dezember 2006).

Pressekontakt:
Sächsischer Handwerkstag
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Frank Wetzel,
0351/4640 510
0351/4640 511

www.handwerkstag-sachsen.de

 

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