Presseinformation
Dresden, 23. Februar 2007 Handwerk dringt auf neues Gesetz gegen schlechte Zahlungsmoral
Angesichts unverändert hoher Forderungsausfälle im Bau-
und Ausbaugewerbe hat der Sächsische Handwerkstag die Bundespolitik erneut
aufgefordert, endlich wirksamere gesetzgeberische Schritte zur Verbesserung
der Zahlungsmoral zu verabschieden. „Der Entwurf eines von Bund und Ländern
abgestimmten Forderungssicherungsgesetzes liegt seit langem vor. Im April
2006 fand dazu im Parlament die erste Lesung statt – doch passiert ist
seither nichts. Unsere Bauhandwerker haben die Hinhaltetaktik durch die
Politik satt, wollen endlich ein Ergebnis sehen“, wie der Präsident des
Sächsischen Handwerkstages, Joachim Dirschka, am Freitag in Dresden
erklärte. Nach Einschätzung von Handwerkern aus dem Bau- und
Ausbaugewerbe hat das seit Mitte 2000 geltende „Gesetz zur Beschleunigung
fälliger Zahlungen“ zu keiner Besserung des Zahlungsverhaltens vor allem
privater und gewerblicher Auftraggeber geführt. „Nach Hochrechnungen beläuft
sich die Summe unbezahlt gebliebener Rechnungen allein in der sächsischen
Bauwirtschaft nach wie vor auf mehrere Millionen Euro“, sagte Dirschka.
Aus diesem Grund waren der Bundesrat und die damalige
rot-grüne Bundesregierung schon 2001 übereingekommen, weitergehende
Initiativen für einen wirksamen Schutz korrekt arbeitender Bauhandwerker vor
unseriösen Auftraggebern zu starten. Nur ein Jahr später brachten Sachsen
und Thüringen einen Vorschlag für ein Forderungssicherungsgesetz ein. Einer
modifizierten Fassung dieses Entwurfs schloss sich 2004 Sachsen-Anhalt an.
Ende 2005 hatten sich auch CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag zur
Bildung einer neuen Bundesregierung dazu bekannt, ein derartiges
Paragrafenwerk zu verabschieden. Ziel des neuen Gesetzes soll sein, vor allem kleine und
mittlere Bauunternehmer nach ordnungsgemäß erbrachter Leistung rechtlich
nicht nur besser abzusichern, sondern auch besser vor Verlusten zu schützen.
Bauhandwerkern soll ein echter, einklagbarer Anspruch auf eine
Sicherheitsleistung für Werklohnforderungen eingeräumt werden. Auf diese
Weise soll wirksamer berechtigten Interessen von Handwerkern entsprochen
werden, die regelmäßig vorleistungspflichtig sind. Kernstück des jetzigen Gesetzentwurfs zum
Forderungssicherungsgesetz ist die vorläufige Zahlungsanordnung. Diese soll
Gerichten ermöglichen, frühzeitig einen vollstreckungsfähigen Titel zu
erlassen. Anliegen ist es, damit eine Lücke in Bauprozessen zu schließen,
die in der Regel umfangreiche, langwierige Sachverständigen-Gutachten
erfordern. Darüber hinaus sieht der vorliegende Entwurf weitere Änderungen
vor. Unter anderem sollen Handwerker von ihren Auftraggebern
Abschlagszahlungen schon dann fordern können, bevor ein Teilauftrag in sich
abgeschlossen ist. CDU-Bundestagsabgeordneter Kolbe: Noch vor Sommerpause
ein Gesetz In einer Debatte von Bau- und Ausbauhandwerkern mit
Landesjustizminister Geert Mackenroth sowie mit dem Bundestagsabgeordneten
Manfred Kolbe (beide CDU) zum derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens
am (gestrigen) Donnerstag in Leipzig hatten beide Politiker dem Handwerk
erneut die volle Unterstützung der Landespolitik zugesichert. Mackenroth
appellierte an die Handwerker, den mit Bund und Ländern mühsam erzielten
Kompromiss zum Forderungssicherungsgesetz jetzt so zu unterstützen. Kolbe
zeigte sich zuversichtlich, dass das Gesetzeswerk vom Parlament in Berlin
noch vor der Sommerpause 2007 abgeschlossen wird. Der Sächsische Handwerkstag vertritt mehr als 57.200
Handwerksbetriebe des Landes, in denen rund 300.000 Menschen beschäftigt
sind. Die zahlenmäßig stärksten Gewerbegruppen im zulassungspflichtigen
Handwerk bilden die Elektro- und Metallgewerbe mit 17.087 Unternehmen sowie
die Bau- und Ausbaugewerbe mit 10.728 Handwerksfirmen (31. Dezember 2006).
Pressekontakt:
Sächsischer Handwerkstag: Hinhaltetaktik im Bundestag endlich beenden /
Entwurf für ein Forderungssicherungsgesetz bereits seit 2001 in der
Diskussion
Sächsischer Handwerkstag
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