Presseinformation
Dresden, 19. März 2007
Reform des Erbschaftsteuerrechts mittelstandsgerecht umsetzen
Sächsischer Handwerkstag: Bis 2020 allein in Handwerk und
Mittelstand des Freistaats rund 25.000 Betriebsübergaben erwartet
Mit Blick auf etwa 25.000 erwartete Betriebsübergaben in Handwerk und Mittelstand im Freistaat bis 2020 dringt der Sächsische Handwerkstag auf eine mittelstandsgerechte Reform des Erbschaftsteuerrechts. „Dass die Erbschaftsteuer bei einer Betriebsfortführung über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschmolzen werden soll, halten wir für den richtigen Ansatz“, wie Handwerkstag-Präsident Joachim Dirschka am Montag in Dresden erklärte. In einem Brief an Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) hat der Sächsische Handwerkstag jetzt diesbezüglich auch um politische Unterstützung durch den Bundesrat geworben.
Ziel der Reform des Erbschaftsteuerrechts muss aus Sicht des Handwerks sein, Betrieben auch nach dem Ausscheiden des Altinhabers eine Weiterführung der Geschäfte durch die nächste Generation ohne finanziellen Substanzverlust zu ermöglichen. „Schließlich muss es in unser aller Interesse sein, die Existenz von am Markt etablierten Unternehmen und damit von Arbeits- und Ausbildungsplätzen nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen“, sagte Dirschka. Das jüngst vom Bundesverfassungsgericht gefällte Urteil, wonach der Gesetzgeber im Falle „ausreichender Gemeinwohlgründe“ Begünstigungen bei der Erbschaftsteuer durchaus gewähren darf, sollte als Chance genutzt werden.
Handwerkstag-Präsident Dirschka: „In diesem Sinne erwarten wir, dass die Politik jetzt unverzüglich handelt. Dabei kommt es nicht nur darauf an, Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Erbschaftsteuerrecht umzusetzen, sondern auch für praktikable Regelungen zu sorgen, die für Handwerk und Mittelstand keine erbschaftsteuerlichen Verschlechterungen zur Folge haben.“
Pressekontakt:
Sächsischer Handwerkstag
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Frank Wetzel,
0351/4640 510
0351/4640 511
www.handwerkstag-sachsen.de