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Presseinformation

Dresden/Berlin, 26. April 2007 

Gesetz gegen schlechte Zahlungsmoral verabschieden!
Sächsischer Handwerkstag kritisiert Hinhaltetaktik im Bundestag / Forderungssicherungsgesetz bereits seit 2001 in der Diskussion

Mit Blick auf unverändert hohe Forderungsausfälle im Bau- und Ausbaugewerbe dringt der Sächsische Handwerkstag die Bundespolitik auf eine wirksamere Gesetzgebung zur Verbesserung der Zahlungsmoral. Obwohl ein von Bund und Ländern abgestimmter Entwurf für ein Forderungssicherungsgesetz seit langem vorliege und dieser bereits vor zwölf Monaten im Bundestag in einer ersten Lesung behandelt wurde, sei seither nichts passiert. „Für uns ist ein solches Trauerspiel nicht nachvollziehbar“, wie Präsident Joachim Dirschka am Mittwoch bei einem Arbeitstreffen des Vorstandes des Sächsischen Handwerkstages mit sächsischen Bundestagsabgeordneten in Berlin sagte.

Nach Einschätzung von Handwerkern aus dem Bau- und Ausbaugewerbe hat das seit 2000 geltende „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“ nachweislich nicht zu einer Besserung des Zahlungsverhaltens privater und gewerblicher Auftraggeber geführt. „Hochrechnungen zufolge beläuft sich die Summe unbezahlt gebliebener Rechnungen in der sächsischen Bauwirtschaft nach wie vor auf mehrere Millionen Euro“, so Dirschka.

Wegen der Wirkungslosigkeit des Zahlungsbeschleunigungsgesetzes hatten sich der Bundesrat und das damalige rot-grüne Kabinett schon 2001 darauf verständigt, weitergehende Gesetzesinitiativen zum Schutz korrekt arbeitender Bauhandwerker vor unseriösen Auftraggebern zu starten. Ein Jahr später brachten Sachsen und Thüringen einen Vorschlag für ein Forderungssicherungsgesetz ein. Einer modifizierten Fassung dieses Entwurfs schloss sich 2004 Sachsen-Anhalt an. Schließlich bekannten sich auch CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag zur Bildung einer neuen Bundesregierung dazu, ein derartiges Paragrafenwerk zu verabschieden.

Ziel des neuen Gesetzes ist es, kleine und mittlere Bauunternehmer nach ordnungsgemäß erbrachter Leistung sowohl rechtlich besser abzusichern als auch wirksamer vor Verlusten zu schützen. Ihnen soll ein echter, einklagbarer Anspruch auf eine Sicherheitsleistung für Werklohnforderungen eingeräumt werden. Damit soll wirksamer berechtigten Interessen von Handwerkern entsprochen werden, die regelmäßig vorleistungspflichtig sind.

Kernstück des Forderungssicherungsgesetzes ist die vorläufige Zahlungsanordnung. Diese soll Gerichten ermöglichen, frühzeitig einen vollstreckungsfähigen Titel zu erlassen. Auf diese Weise soll eine Lücke in Bauprozessen geschlossen werden, die in der Regel umfangreiche, langwierige Sachverständigen-Gutachten erfordern. Zudem sind weitere Änderungen geplant. Unter anderem sollen Handwerker von ihren Auftraggebern Abschlagszahlungen schon dann fordern können, bevor ein Teilauftrag in sich abgeschlossen ist.

Ein weiterer Schwerpunkt beim Kleinen Parlamentarischen Abend in Berlin war für die Vertreter des Sächsischen Handwerkstages die Forderung nach einer mittelstandsverträglichen Ausgestaltung der Unternehmensteuerreform. Aus Sicht des Handwerks gibt es hierzu bezüglich der Einzel- und Personenunternehmen – das sind mehr als 90 Prozent aller Handwerksbetriebe in Deutschland – noch erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Der Sächsische Handwerkstag vertritt mehr als 57.200 Unternehmen des Landes, in denen rund 330.000 Menschen beschäftigt sind. Die zahlenmäßig stärksten Gewerbegruppen im zulassungspflichtigen Handwerk sind die Elektro- und Metallgewerbe mit 17.087 Unternehmen sowie die Bau- und Ausbaugewerbe mit 10.728 Handwerksfirmen (31. Dezember 2006).

Pressekontakt:
Sächsischer Handwerkstag
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Frank Wetzel,
0351/4640 510
0351/4640 511

www.handwerkstag-sachsen.de

 

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