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Presseinformation

Dresden, 10. Dezember 1999

Trockenbau muss qualifizierte Tätigkeit im Bau- und Ausbauhandwerk bleiben
Sächsischer Handwerkstag protestiert gegen folgenreiche Entscheidung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages

Die am Mittwoch, 1. Dezember 1999, vom Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages getroffene Entscheidung, den Akustik- und Trockenbau künftig nicht mehr als qualifizierten Tätigkeitsbereich des Bau- und Ausbauhandwerks anzuerkennen, ist vom Sächsischen Handwerkstag mit Empörung aufgenommen worden. "Durch den Entschluss, den Akustik- und Trockenbau per Gesetzgebungsnovelle künftig handwerksfrei zu stellen, negiert die Politik die Notwendigkeit einer auch künftig zu gewährleistenden qualifizierten Handwerksarbeit. Zudem läutet die Politik damit faktisch die Abkehr von qualifizierter Ausbildung ein", erklärte Handwerkstag-Präsident Wolfgang Rühlig am Freitag in Dresden.

Nach den Worten Rühligs, der auch Vizepräsident des Sächsischen Baugewerbeverbandes - Landesverband Sächsischer Bauinnungen ist, erhalten durch die Ausschuss-Entscheidung Billiglohnkolonnen Auftrieb, "die häufig noch nicht einmal die Mindestlöhne zahlen und zumeist auch keine Sozialabgaben entrichten". Um dem Kostendruck standzuhalten, sähen sich Handwerksbetriebe in dieser ausweglosen Lage gezwungen, in großem Ausmaß qualifiziertes Fachpersonal zu entlassen. Dadurch werde sich die Arbeitslosigkeit am Bau weiter erhöhen. "Wir fordern daher alle verantwortlichen Politiker in Bund und Land auf, dem geplanten Vorhaben in Bundestag und Bundesrat nicht zuzustimmen", betonte Rühlig.

Nach dem "Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)" ist der Akustik- und Trockenbau seit jeher essentieller Bestandteil mehrerer verankerter Gewerke im Vollhandwerk (Anlage A der Handwerksordnung). Diese Auffassung wird seit Jahrzehnten auch durch die Rechtsprechung gestützt. Entwicklungen in der wirtschaftlichen Arbeitsteilung berücksichtigend, unterstützt die Handwerksorganisation lediglich den Vorschlag, exakt definierte "einfachste Tätigkeiten" aus dem Gesamtkomplex Trockenbau des Handwerks herauszulösen.

Der Sächsische Handwerkstag vertritt die Interessen von 52.154 Handwerksbetrieben des Landes, in denen insgesamt annähernd eine halbe Million Menschen beschäftigt sind. Mit 10.943 Betrieben in Sachsen sind etwa ein Viertel aller vollhandwerklichen Unternehmen im Bau- und Ausbaugewerbe tätig (Stand: 30. September 1999).

Pressekontakt:
Sächsischer Handwerkstag
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Frank Wetzel,
0351/4640 407

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