Dresden, 21. Februar 2000
Handwerk über dürftige Zahlungsmoral-Gesetzesvorlage
entsetzt
Sächsischer Handwerkstag: Rechtschaffene Bauhandwerker bleiben durch
Beschlussvorlage von Rot-Grün im Regen stehen
Vor dem Hintergrund der für (kommenden) Donnerstag, 24. Februar 2000, geplanten Verabschiedung eines Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen im höchsten deutschen Parlament hat der Sächsische Handwerkstag die Abgeordneten vor einer voreiligen Zustimmung der Beschlussvorlage von Rot-Grün gewarnt. "Äußerst verärgert und enttäuscht müssen wir feststellen, dass mit der jetzigen Fassung von der ursprünglichen Absicht Sachsens, vor allem rechtschaffene Bauhandwerker vor dubiosen Auftraggebern zu schützen, so gut wie nichts mehr übrig geblieben ist", erklärte Handwerkstag-Präsident Wolfgang Rühlig am Montag in Dresden.
"Sollte die von Rot-Grün mehrfach umgeschriebene und aus Sicht des Handwerks zunehmend verwässerte Vorlage so den Bundestag passieren, verfügt Deutschland allenfalls über ein Alibi-Gesetz. Dieses Gesetz wird unseriöse Bauherren weiterhin dazu einladen, Zahlungen so lange wie möglich hinauszuzögern", sagte Rühlig. Geradezu wirklichkeitsfremd mute die nunmehr festgeschriebene gutachterliche Fertigstellungsbescheinigung als Ersatz zur Abnahme eines Werkes an, die aber nur in Form einer schriftlichen Vereinbarung und unter Ausschluss selbst kleinster Mängel gelten soll (Entwurf § 641a BGB).
Der Präsident erinnerte daran, dass der Freistaat bereits im Herbst 1998 einen tragfähigen Gesetzesentwurf vorgestellt hatte. Diese Vorlage - vom Land Sachsen im Frühjahr 1999 als Bundesratsinitiative eingebracht - war in ihren Grundzügen insbesondere vom sächsischen Bauhandwerk unterstützt worden und fand im wesentlichen auch die Zustimmung der anderen ostdeutschen Justizminister. In der sächsischen Vorlage waren u.a. die Beschränkung der Abnahmeverweigerung auf Fälle von wesentlichen Mängeln sowie die Einführung eines pauschalen Schadensersatzes bei Nichterbringung der durch den Handwerker vom Auftraggeber geforderten Sicherheitsleistung enthalten.
Nach Informationen des Sächsischen Baugewerbeverbandes nahmen sowohl die Zahl der säumigen Auftraggeber als auch der Umfang an Forderungsverlusten im Bau- und Ausbaugewerbe vor allem seit Mitte der 90er Jahre stark zu. So mussten auch 1998/99 landesweit zwischen 2 und 3 % aller Forderungen aus Bauleistungen endgültig abgeschrieben werden. Allein im Freistaat Sachsen wurden somit Bauleistungen im Gesamtwert zwischen 400 und 500 Millionen Mark erbracht, die niemand bezahlt. Leidtragende sind in erster Linie solche Unternehmen, die nach wie vor nur über eine sehr dünne Eigenkapitaldecke verfügen.
Der Sächsische Handwerkstag vertritt die Interessen von mehr als 52.000 Handwerksbetrieben des Landes, in denen insgesamt annähernd eine halbe Million Menschen beschäftigt sind. Mit 10.924 Betrieben in Sachsen sind etwa ein Viertel aller vollhandwerklichen Unternehmen im Bau- und Ausbaugewerbe tätig (Stand: 31. Dezember 1999).
Pressekontakt:
Sächsischer Handwerkstag
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Frank Wetzel,
0351/4640 407