« zurück

Presseinformation

Leipzig, 28. April 2000

Neues Zahlungsmoral-Gesetz auf Praxistauglichkeit prüfen! 
Sächsischer Handwerkstag fordert Politik zu weitergehenden gesetzgeberischen Schritten auf

Mit Blick auf das zum 1. Mai 2000 in Kraft tretende "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" hat der Sächsische Handwerkstag an die Unternehmerschaft appelliert, die neuen gesetzlichen Möglichkeiten im Geschäftsalltag voll auszuschöpfen und damit auf Praxistauglichkeit zu prüfen. "Wir begrüßen das Gesetz als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Gleichwohl hüten wir uns vor übertriebenen Erwartungen, was die Wirksamkeit des Gesetzes hinsichtlich einer Besserung der Zahlungsmoral betrifft", erklärte Handwerkstag-Präsident Wolfgang Rühlig am Freitag in Dresden.

Nach dem neuen Gesetz gerät der Schuldner einer Zahlungsforderung auch ohne Mahnung nach Ablauf von 30 Tagen seit Rechnungszugang in Verzug. Der gesetzliche Verzugszinssatz wird auf 5 % über dem Basiszinssatz erhöht. Neu ist u.a. weiterhin, dass der Auftraggeber die Abnahme einer Handwerksleistung nur bei wesentlichen Mängeln ganz ablehnen darf. Zugleich ist dem Kunden nunmehr gestattet, den dreifachen Betrag, der für die Mängelbeseitigung anfallen würde, vom Rechnungsbetrag abzuziehen.

Rühlig bedauerte, dass in der jetzt in Kraft tretenden Gesetzesfassung mehrere erfolgversprechende Vorschläge, die im Frühjahr 1999 vom Land Sachsen mit einer Bundesratsinitiative eingebracht worden waren, keine Berücksichtigung gefunden haben. Unberücksichtigt geblieben sei etwa der Vorschlag Sachsens, im Falle eines Rechtsstreits Richtern die Möglichkeit eines Vorab-Urteils einzuräumen, um den Unternehmern zumindest einen Teil der eingeklagten Forderung trotz anderweitig behaupteter Mängel zuzusprechen. Auf diese Weise wäre auch der Schwerfälligkeit gerichtlicher Verfahren in Bausachen wirksam begegnet worden.

- Der sächsische Entwurf eines "Bauvertragsgesetzes" war seinerzeit insbesondere vom Bauhandwerk unterstützt worden und fand im wesentlichen auch die Zustimmung der anderen ostdeutschen Justizminister. In der Folge brachte die rot-grüne Bundesregierung einen eigenen Gesetzesentwurf ein.

"Die sächsische Baubranche erwartet, dass die bislang unbeachtet gebliebenen Vorschläge Sachsens - vor allem der zur Schaffung eines besonderen Bauvertragsrechts - in der Gesetzgebung möglichst rasch erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden. In dieser Frage haben wir völliges Einvernehmen mit dem sächsischen Justizminister Steffen Heitmann", betonte Rühlig, der auch Vizepräsident des Landesverbandes Sächsischer Bauinnungen - Sächsischer Baugewerbeverband ist.

Dem Sächsischen Baugewerbeverband zufolge haben sowohl die Zahl der säumigen Auftraggeber als auch der Umfang an Forderungsverlusten im Bau- und Ausbaugewerbe ein erschreckendes Ausmaß angenommen. So mussten auch 1998/99 landesweit zwischen 2 und 3 % aller Forderungen aus Bauleistungen endgültig abgeschrieben werden. Allein im Freistaat Sachsen wurden somit Bauleistungen im Gesamtwert zwischen 400 und 500 Millionen Mark erbracht, die niemand bezahlt.

Der Sächsische Handwerkstag vertritt die Interessen von mehr als 52.000 Handwerksbetrieben (Vollhandwerk und handwerksähnliches Gewerbe) des Landes, in denen insgesamt nahezu eine halbe Million Menschen beschäftigt sind. Mit 10.924 Betrieben in Sachsen sind etwa ein Viertel aller vollhandwerklichen Unternehmen im Bau- und Ausbaugewerbe tätig (Stand: 31. Dezember 1999).


Pressekontakt:
Sächsischer Handwerkstag
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Frank Wetzel,
0351/4640 407
E-Mail: frank.wetzel@handwerkstag-sachsen.de

« zurück