Dresden, 25. August 2000
Erleichterte befristete
Arbeitsverhältnisse auch künftig ermöglichen
Handwerkstag: Mittelstand kann durch Beschäftigungsförderungsgesetz
flexibel auf Gegebenheiten des Marktes reagieren
Für eine adäquate Nachfolgeregelung des Ende 2000 auslaufenden Beschäftigungsförderungsgesetzes hat sich nachdrücklich der Sächsische Handwerkstag ausgesprochen. "Gerade diese Regelung hat einer Reihe von kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit gegeben, zusätzliche Arbeitnehmer einzustellen, da sie durch die befristeten Arbeitsverhältnisse sehr flexibel auf die Gegebenheiten des Marktes reagieren konnten", heißt es in einem von Handwerkstag-Präsident Joachim Dirschka unterzeichneten Schreiben an Bundesarbeitsminister Walter Riester.
Nach den Worten Dirschkas ist das Handwerk besorgt, dass nach dem Auslaufen des seit 1985 geltenden Gesetzes einmal abgeschlossene Arbeitsverträge bei schlechter Auftragslage bzw. bei konjunkturellen Schwierigkeiten nicht mehr ohne Angabe von sachlichen Gründen gelöst werden können. Dies werde viele Arbeitgeber davon abhalten, zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse anzubieten. In der Folge seien ein Zuwachs an Überstunden sowie eine Vergrößerung der Arbeitslosigkeit zu erwarten.
Wegen der vorwiegend kleinen und mittleren Strukturen im Handwerk (in Sachsen durchschnittlich neun Beschäftigte pro Betrieb) stellen befristete Arbeitsverträge ohne Angabe von Gründen für diesen Wirtschaftsbereich ein wichtiges Instrument zur Schaffung neuer Arbeitsplätze dar. Häufig erwachsen aus zunächst befristeten Verträgen unbefristete Arbeitsverhältnisse. - Wären derartige befristete Arbeitsverhältnisse künftig nur noch unter Angabe von sachlichen Gründen möglich, bliebe dies nicht ohne negative Folgen auf die Beschäftigtensituation im Handwerk. Ohne Folgeregelung zu der bis Ende 2000 möglichen Erleichterung von befristeten Arbeitsverträgen gilt künftig die alte Rechtslage erschwerter befristeter Verträge.
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