Dresden, 9. Februar 2001
Handwerk: Reform des
Betriebsverfassungsgesetzes ist unnötig!
Riester-Entwurf bringt Unternehmen des Handwerks zusätzliche Kosten,
geringere Flexibilität und mehr Bürokratie
In der Debatte um die vorgesehene Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes hat der Sächsische Handwerkstag erneut deutliche Kritik am Entwurf des Bundesarbeitsministers geübt. "Statt Einschränkungen unternehmerischer Entscheidungsfreiheit brauchen wir Rahmenbedingungen, die individuelle Vereinbarungen ermöglichen. Schließlich hat sich im Handwerk die unkomplizierte direkte und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Meistern, Gesellen und anderen Beschäftigten bewährt", erklärte Handwerkstag-Präsident Joachim Dirschka am Freitag in Dresden.
Dirschka verwies darauf, dass der Entwurf des Bundesarbeitsministeriums gerade für die kleinen und mittleren Handwerksbetriebe zusätzliche finanzielle und administrative Belastungen zur Folge haben wird. Weitere Kosten entstünden Betrieben durch die beabsichtigte Herabsetzung des Schwellenwertes. Da künftig schon ab 200 statt bisher 300 Beschäftigten ein Betriebsrat freigestellt werden müsse, "führt dies automatisch zu einer weiteren Erhöhung der Lohnzusatzkosten", betonte der Präsident. Erschwerend komme u.a. hinzu, dass Teilzeitmitarbeiter und 630-Mark-Kräfte als "ganze Mitarbeiter" zählen sollen, so dass insbesondere beschäftigungsintensive und teilzeitorientierte Mittelständler benachteiligt würden.
Nach Auffassung des Handwerkstages schwächt die Gesetzesnovelle die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks, indem den Betrieben zusätzlicher bürokratischer Aufwand und höhere Kosten aufgebürdet werden. Dabei seien die Kosten um so höher, je kleiner die Belegschaft ist. "Dieses Gesetz ist mittelstandsfeindlich angelegt und negiert die Erfahrung des Handwerks, dass sich der kurze Draht zwischen Betriebsinhaber und Belegschaft als beste Form der betrieblichen Mitsprache bewährt hat", so Dirschka.
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