Dresden/Berlin, 15. Mai 2001
Trotz Gesetzesinitiative 2000:
Zahlungsmoral auf dem Tiefpunkt
Sächsischer Handwerkstag fordert Politik zu weiteren gesetzgeberischen
Schritten auf
Das vor einem Jahr in Kraft getretene "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" hat in der gewerblichen Wirtschaft nicht zu einer Verbesserung der Zahlungsmoral beigetragen. Trotz Gesetz habe die sächsische Bauwirtschaft auch für das Jahr 2000 Forderungsausfälle von rund 600 Millionen Mark zu verkraften. Das erklärte Handwerkstag-Präsident Joachim Dirschka am Dienstag abend bei einem Treffen mit sächsischen Bundestagsabgeordneten in Berlin.
Dirschka erinnerte daran, dass Bau- und Ausbauhandwerker schon frühzeitig Bedenken äußerten, ob das Bundesgesetz vom Mai 2000 "aufgrund nur geringer Praktikabilität" überhaupt eine Besserung des Zahlungsverhaltens herbeiführen werde. So sei zum Beispiel das gesetzlich eingeführte Instrument der Fertigstellungsbescheinigung - gedacht, um per Gutachten vorgeschobene Mängelrügen abzuweisen - bundesweit bislang lediglich in 100 Fällen zur Anwendung gekommen.
Um so mehr begrüße das sächsische Handwerk, dass die Landesregierung Ende April 2001 ein Forderungspaket zu weitergehenden Gesetzesänderungen zur Diskussion gestellt habe. Der von Justizminister Manfred Kolbe vorgelegte 20-Punkte-Katalog nehme mehr als bisher auf legitime Interessen rechtschaffener Betriebe vor allem aus dem Bau- und Ausbaugewerbe Bezug.
Als Beispiel würdigte Dirschka den Vorschlag, im Falle eines Rechtsstreits Richtern die Möglichkeit eines Vorab-Urteils einzuräumen. Dadurch könnte Unternehmern zumindest ein Teil der eingeklagten Forderung trotz anderweitig behaupteter Mängel zugesprochen werden.
Zudem würde der Schwerfälligkeit gerichtlicher Verfahren in Bausachen wirksam begegnet. Denn bislang stünden für auf Zahlung klagende Unternehmer die Chancen schlecht, im Ergebnis langwieriger Sachverständigengutachten und Gerichtsverfahren überhaupt Geld zu bekommen, sagte der Präsident.
Mit Nachdruck appellierte der Handwerkstag-Präsident an die Bundestagsabgeordneten dafür zu sorgen, "dass tatsächlich praktikable Regelungen Gesetzeskraft erlangen". Diese müssten Auftragnehmer und Auftraggeber gleichermaßen zu einem fairen Umgang miteinander verpflichten. "Nicht-Zahlen-Wollen trotz ordentlich erbrachter Leistung seitens des Unternehmers darf sich jedenfalls für einen Auftraggeber nicht mehr lohnen!"
Der Sächsische Handwerkstag vertritt die Interessen von mehr als 52.000 Handwerksbetrieben (Vollhandwerk und handwerksähnliches Gewerbe) des Landes, in denen insgesamt rund 400.000 Menschen beschäftigt sind. Die zahlenmäßig stärksten Gewerbegruppen im Vollhandwerk bilden die Elektro- und Metallgewerbe mit 18.108 Unternehmen sowie die Bau- und Ausbaugewerbe mit 10.837 Handwerksfirmen (Stand: 31. Dezember 2000).
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