Dresden, 30. Mai 2001
Endlich: "Meister-Bafög" wird
für angehende Meister attraktiver
Sächsischer Handwerkstag begrüßt
überfällige Reform - Positive Auswirkungen auf Zahl der Teilnehmer an
Meisterprüfungen zu erwarten
Mit Blick auf zirka 10.000 erwartete Betriebsübergaben im sächsischen Handwerk bis zum Jahr 2010 hat der Sächsische Handwerkstag die Ankündigung der Bundesregierung begrüßt, die Konditionen zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung ("Meister-Bafög") deutlich zu verbessern. Das novellierte Fördergesetz werde sich auf die Zahl der Teilnehmer an Meisterprüfungen im Handwerk "auf jeden Fall positiv auswirken und deren Bereitschaft zur Selbstständigkeit fördern". Das stellte Handwerkstag-Präsident Joachim Dirschka am Mittwoch in Dresden fest.
Mit der Novelle des seit 1996 geltenden "Meister-Bafög"-Gesetzes löst die Regierung ein seit 1999 wiederholt abgegebenes Versprechen ein. Wie verlautete, haben sich Bundesbildungs- und Bundeswirtschaftsministerium sowie die SPD-Bundestagsfraktion am 29. Mai 2001 in Berlin auf Eckpunkte der Gesetzesnovelle verständigt, die zum 1. November 2001 in Kraft treten soll. Danach ist unter anderem vorgesehen, Existenzgründern 75 % des Fortbildungsdarlehens zu erlassen, wenn sie innerhalb von zwei Jahren zwei Mitarbeiter einstellen. Der Vermögensfreibetrag soll auf 50.000.-DM erhöht werden. Für die Anfertigung des Meisterstückes können bis zu 3.000.-DM zinsvergünstigtes Darlehen beansprucht werden.
Nach Erkenntnissen des Handwerkstages wurden im sächsischen Handwerk seit In-Kraft-Treten des Gesetzes bislang mehr als 9.500 Bewilligungsbescheide erteilt. Die Summe bewilligter Darlehen beläuft sich auf mehr als 32 Millionen Mark, die Höhe nicht rückzahlbarer Zuschüsse auf etwa 2,5 Millionen Mark. Bezogen auf die Nachfrage nach "Meister-Bafög" in der gewerblichen Wirtschaft kommen die Antragsteller in Sachsen zu mehr als zwei Dritteln aus dem Handwerk (vor allem Installateure/Heizungsbauer, Maurer, Elektroinstallateure und Kfz-Techniker).
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