Dresden, 27. September 2001
Investitionszulage für alle
Handwerkszweige beibehalten!
Sächsischer Handwerkstag:
Einschränkungen ab 2002 würde Lage großer Teile der Handwerkswirtschaft
weiter verschlechtern
Mit Blick auf deutliche Einschnitte bei der Fortführung des Investitionszulagengesetzes ab dem Jahr 2002 hat der Sächsische Handwerkstag vor einer weiteren Verschlechterung der Lage des Handwerks in den neuen Bundesländern gewarnt. "Wenn künftig nur noch Handwerksbetriebe eine Investitionszulage erhalten, die zum verarbeitenden Gewerbe zählen, wird dies zu einer Verschärfung der Situation in den anderen Handwerkszweigen führen", wie Präsident Joachim Dirschka am Donnerstag in Dresden erklärte. Die Wirtschaft sei nicht zuletzt wegen des nach wie vor geringen Industrieaufkommens im Osten Deutschlands auf Investitionen der kleinen und mittleren Unternehmen angewiesen.
Mit Nachdruck appelliert die Spitzenorganisation des sächsischen Handwerks daher an die Bundesregierung, die Investitionszulagenförderung auch über das Jahr 2001 hinaus für alle Handwerkszweige aufrechtzuerhalten. "Aufgrund der anhaltenden konjunkturellen Talfahrt sind betriebliche Investitionen im Handwerk seit Jahren ohnehin nur auf Sparflamme gefahren worden, so dass ab 2002 ein drastischer Einbruch in der gewerblichen Investitionstätigkeit befürchtet werden muss", sagte Dirschka. Dies werde sich nicht nur auf die betriebliche Substanz, sondern auch auf die vorhandenen Arbeitsplätze im Handwerk negativ auswirken.
Nach der derzeitigen Regelung wird Handwerksbetrieben aus den neuen Ländern bei betrieblichen Investitionen eine Investitionszulage gewährt. Für die Förderung in Frage kommen Anschaffung und Herstellung neuer abnutzbarer, beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, wenn diese mindestens drei Jahre im Betrieb verbleiben. Die Zulage bemisst sich nach der Summe der Anschaffungs- und Herstellungskosten und ist steuerfrei.
Pressekontakt:
Sächsischer Handwerkstag
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Frank Wetzel,
0351/4640 510