Presseinformation
Dresden, 14. Dezember 2001
Basel II muss stärker Finanzierungsstruktur im deutschen Handwerk
Rechnung tragen
Sächsischer Handwerkstag plädiert für Einberufung einer Expertengruppe auf
Landesebene
Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage in vielen kleinen und mittleren Unternehmen hat der Sächsische Handwerkstag die Bundesregierung aufgefordert, im Zuge der Neuregelung der Eigenkapitalvorschriften der Banken („Basel II“) stärker die für den deutschen Mittelstand typische Fremdkapitalfinanzierung in die Waagschale zu werfen. „Gerade Handwerk und Mittelstand in den neuen Ländern verfügen auch nach elf Jahren Marktwirtschaft noch immer nicht über ausreichendes Eigenkapital, um sich mit finanziell etablierten Unternehmen in einem Rating zu messen.“ Das erklärte Handwerkstag-Präsident Joachim Dirschka am Freitag in Dresden.
Nach Einschätzung von Dirschka sind pauschale Ratingverfahren nach angelsächsischem Vorbild „schlechte Instrumente, um die Leistungsfähigkeit und Finanzierungswürdigkeit unserer Unternehmen zu beschreiben“. Dies resultiere nicht zuletzt aus der Erkenntnis, dass ostdeutsche Mittelständler unter den ungünstigen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der vergangenen Jahre objektiv nicht in der Lage waren, Eigenkapital anzuhäufen. Derzeit hätten mehr als 40 % der ostdeutschen Handwerksbetriebe eine Eigenkapitalquote von unter 10 % im Verhältnis zur Bilanzsumme. Darüber hinaus habe sich hierzulande ebenso wenig eine Beteiligungskultur ausprägen können.
Mit Blick auf die zudem durch Basel II notwendig werdende Neuordnung der Förderinstrumentarien des Bundes und der Länder regt die Spitzenorganisation des sächsischen Handwerks an, auf Landesebene umgehend eine entsprechende Arbeitsgruppe zu gründen, die sowohl Vorschläge zur Neugestaltung des Fördermitteleinsatzes als auch zur Sicherung der Finanzierung von Handwerk und Mittelstand erarbeitet.
Dieser sächsischen Arbeitsgruppe sollten kompetente Vertreter aus Ministerien, Kammern und Wirtschaftsverbänden sowie von den Förderbanken des Freistaates Sachsen angehören.
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat am Donnerstag (13. Dezember 2001) entschieden, vor Veröffentlichung des dritten Konsultationspapiers zu „Basel II“ das Ergebnis einer weiteren Auswirkungsstudie abzuwarten.
Das kurz mit „Basel II“ umschriebene Regelwerk zu Eigenkapitalvorschriften der Banken soll nach dem jetzigen Zeitplan Anfang 2005 die aus dem Jahr 1988 stammende und inzwischen überholte Verfahrensvorschrift („Basel I“) ersetzen. Ab 2005 soll die Bonität der kreditsuchenden Unternehmen Hauptkriterium für das zu hinterlegende Eigenkapital der Banken sein.
Pressekontakt:
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