Presseinformation
Dresden, 1. Februar 2002
Tariftreuegesetz ist Schlag gegen die ostdeutsche Bauwirtschaft!
Sächsischer Handwerkstag schlägt stattdessen Einführung eines
Mindestlohntarifs vor
Gegen den vom Deutschen Bundestag jetzt in erster Lesung behandelten Entwurf eines „Gesetzes für Tariftreueeklärungen“ hat der Sächsische Handwerkstag erneut starke Bedenken geltend gemacht. Die ab April dieses Jahres geplante Vorschrift einer Tariftreuepflicht bei Vergabe öffentlicher Aufträge stelle eine „massive Gefährdung der Bauwirtschaft in den neuen Ländern“ dar. Viele sächsische Unternehmer seien nicht in der Lage, den eigenen Beschäftigten bei Aufträgen in den alten Bundesländern den dort ortsüblichen Tarif zu zahlen.
Wie es in einem entsprechenden Schreiben des Sächsischen Handwerkstages an Bundestagsabgeordnete des Freistaates weiter heißt, könne der vorliegende Gesetzentwurf „nur als Versuch gewertet werden, den Markt in den alten Bundesländern von den ostdeutschen Bauunternehmen abzuschotten“. Daher sei dieser Weg nicht geeignet, um dem auch vom Sächsischen Handwerkstag mit Sorge beobachteten Preisdumping über die Komponente Lohn endlich Einhalt zu gebieten.
Als verträglichere Lösung schlägt der Sächsische Handwerkstag stattdessen vor, im Interesse gleicher Wettbewerbsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen einen Mindestlohntarif gesetzlich festzuschreiben. Damit wäre ein dem Lohndumping am Bau entgegenwirkender Mindeststandard gegeben, „ohne die ohnehin in Anbetracht der konjunkturellen Lage geschwächten Bau- und Ausbauunternehmen in den neuen Bundesländern im Wettbewerb zu benachteiligen“.
Pressekontakt:
Sächsischer Handwerkstag
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