Zur Debatte um die vom sächsischen Handwerk geforderte Aufnahme einer „Kleinen Bauvorlageberechtigung“ in die Novelle der Landesbauordnung

21.02.2022

Statement von Jörg Dittrich

„Folgt man dem Eindruck, den manche Medienberichte dieser Tage hierzulande erwecken, dann liegen Ingenieure, Architekten und Meister des Bauhandwerks derzeit im Streit. Ist das tatsächlich der Fall?

Wie bekannt, machen sich der Sächsische Handwerkstag und der Baugewerbeverband bereits seit Längerem dafür stark, dass in die jetzt ohnehin zur Novellierung anstehende Landesbauordnung ein Passus Eingang findet, den es in Landesbauordnungen neun anderer Bundesländer — darunter in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Berlin und Sachsen-Anhalt — zumeist seit vielen Jahren bereits gibt.

Im Kern geht es dabei lediglich darum, künftig auch in Sachsen Meisterbetrieben des Bauhandwerks zu ermöglichen, kleinere Bauvorhaben selbst zu beantragen und dann auch umzusetzen. Erreichen wollen wir damit zuallererst mehr Einheitlichkeit bei Baugenehmigungen, aber natürlich auch, dass qualifizierte Handwerker aus dem Freistaat bei kleineren Bauprojekten durch Wettbewerbsverzerrungen am Markt nicht länger benachteiligt sind.

Dass Meister aus dem Bauhandwerk aufgrund der sogenannten Kleinen Bauvorlageberechtigung die Existenz freiberuflicher Ingenieur- und Architektenbüros in Frage stellen, wird wohl niemand ernsthaft behaupten. Insofern kann ich alle Beteiligten nur zu Mäßigung und zu mehr Gelassenheit aufrufen.

Fakt ist: Das sächsische Handwerk mit seinen aktuell mehr als 56.000 Betrieben und deren annähernd rund 320.000 Beschäftigten steht geschlossen hinter der Forderung, endlich auch Sachsens Meistern aus dem Zimmerer-, Maurer/Betonbauer- oder aus dem Metallbauerhandwerk die Option einzuräumen, selbst einen Bauantrag vorzulegen.“


Pressekontakt:
Sächsischer Handwerkstag
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Frank Wetzel,
0351 4640-510

www.handwerkstag-sachsen.de

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