07.07.2022
Gegen Pläne der Landesregierung, angesichts der durch Corona-Kredite angespannten Haushaltslage in Sachsen den Grunderwerbsteuersatz von 3,5 Prozent auf 5,5 Prozent zu erhöhen, hat sich der Sächsische Handwerkstag in einem Offenen Brief gegenüber der Landespolitik ausgesprochen.
In einem Appell an die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD fordert die Landeshandwerksorganisation mit Nachdruck, von einer derartigen Steuererhöhung unbedingt abzusehen. Andernfalls würde ein wichtiger Standortvorteil aufgegeben, zumal gerade junge Familien, die sich in Sachsen Wohneigentum schaffen wollen, die bislang geltende Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 Prozent „als positives Zeichen“ wahrgenommen hätten. „Auch mit Blick auf eine politisch gewollte Stärkung des ländlichen Raums ist die geplante Steuererhöhung kontraproduktiv“, heißt es in dem von Handwerkstag-Präsident Jörg Dittrich unterzeichneten Schreiben an die drei sächsischen Regierungsfraktionen im Landtag.
Nach Einschätzung des Handwerks darf der Zugang zu Wohneigentum kein Privileg für Familien mit hohen Einkommen, kein Privileg für Besserverdienende sein. Gebraucht würden vielmehr Anreize, die noch mehr junge Familien aus der Mitte der Gesellschaft – Arbeitgeber wie Arbeitnehmer – ermuntern, sich in Sachsen anzusiedeln und sich hier auf Dauer beruflich und gesellschaftlich zu engagieren. Auf diese Weise würde langfristig auch der ländliche Raum gestärkt.
Profitieren würden von der Beibehaltung einer niedrigen Grunderwerbsteuer letztlich auch kleine und mittlere Handwerksbetriebe als Auftragnehmer privater Bauherren. Firmen, denen unbesetzte Stellen, Personalnot durch Corona-Beschränkungen sowie Materialengpässe ohnehin zu schaffen machten, dürften durch höhere Abgaben nicht zusätzlich belastet werden.
Insofern rät der Sächsische Handwerkstag den Parlamentariern dringend davon ab, einen höheren Grunderwerbsteuersatz in den Beschluss für Sachsens Doppelhaushalt 2023/2024 einfließen zu lassen. Stattdessen sollten alternative Finanzierungsmaßnahmen für zu tilgende Corona-Kredite des Landes ins Auge gefasst werden.
Hintergrund
Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf von Grundstücken bzw. Gebäuden fällig und liegt seit 2006 in der Hoheit der Bundesländer. Viele Länder erhöhten seither die Steuersätze; sie variieren derzeit zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.
Der niedrigste Satz von 3,5 Prozent des Kaufpreises gilt aktuell nur in Bayern und Sachsen – in beiden Bundesländern als Maßnahme verstanden, um damit sowohl die regionale mittelständische Wirtschaft als auch Erwerber von Immobilien/Wohneigentum zu unterstützen.
Zur Finanzierung des sächsischen Rekord-Doppelhaushalts 2023/2024 einschließlich Tilgung coronabedingt aufgenommener Darlehen soll nach dem Willen der sächsischen Regierungskoalition der Grunderwerbsteuersatz nunmehr deutlich aufgestockt werden.
Generell in der Kritik stehen die von vielen Bundesländern kräftig angehobenen Steuersätze vor allem, weil dadurch Nebenkosten beim Immobilienkauf in die Höhe getrieben werden. Hinzu kommt: Wegen der seit Jahren ohnehin rapide steigenden Preise beim Immobilien-Erwerb haben Hauskäufer auch zunehmend höhere Grunderwerbsteuern zu berappen. Der Fiskus profitiert damit also doppelt.
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